(opia Kayserlichen Rescripti an die Stadt
Nuͤrnberg / in Sachen Maͤulerin contra Schmd,
ten / in puncto appellationis de dato Wienn den
26. Martij / 16088.
Polt
NTit.)
Ms hat Helena Maͤulerin / euere Mit⸗-⸗Burge⸗
rin und Gastgebin / vermoͤg hiebey verwahrten Ab—
schrifften ferner demuͤthigist klagend zu vernehmen
geben / obwohlen Euch unter den 24. Febr. nechsthin er gan⸗
gener Kaͤyserl. Befehl / worinnen Euch gemessen / anbefohlen
worden / Uns uͤber die von Cuch in puncto prætensorum
sponsalium wider Sie und fuͤr Hans Heinrich Schmidten /
Franckfurttschen Gelaͤits⸗Kutschern daselbst/ ergangene Con-
firmatori Urtheil / nicht allein ECueren umstaͤndigen Bericht
innerhalb den nechsten zwey Monathen gehorsamst einzu—⸗
schicken / sondern auch unterdessen und biß zu weiterer Unse⸗
rer Kaͤyserl. Verordnung in dieser Sachen nicht zu progre-
diren / und die Apellantin / da sie um angebrachter Ursach
willen allein in Arrest gezogen worden / dieselbe gegen Cau-
tion sothanen Arrests sobalden zu erlassen und zu befreyen /
gebuͤhrend insinuirt worden / der Zuversicht / ihr wuͤrdet sol⸗
chem Unserem Kaͤhserl. Befelch alsobald die schuldigste pa-
rition geleistet / und sie Supplicantin sub præstita Cautio-
ne idonea der Verhafft entlassen haben /so haͤtte sie doch uͤ⸗
ber alles Vermuthen so gar das pure Contrarium erfahren
muͤssen / daß ihr vielmehr mittler Zeit den Verhafft vielen
Umstaͤnden nach exasperirt, ja so gar ihren nechsten Bluts⸗
Befreunden anhero zu correspondiren / und ihren Zustand
genau zu repræsentiren scharff inhibiret haͤttet / mit demuͤ⸗
thigster Bitt / wir derowegen Ihro —D
Kaͤyserl. Hilff Rechtens mitzucheilen onaͤdigst geruhen
Wann