Metadaten: Studien zu Hans Sachs (Band 2)

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als Schützenmeéister bezeichnet gelegentlich eines Aufrufs, 
der an éeine grosse Zahl namentlich süddeutscher Städte er— 
ging, an dem für das nächste Jahr 1458 in Nürnberg ge— 
planten grossen Schiessen (mit der Armbrust), das auch wirk- 
lich statbfand, teilzunehmen. Denselben Ratsherrn nennt die 
Stadtrechnung von 1458 auch als Söldnermeister. Dieses 
Verhältnis bleibt, wie es scheint, Jahre lang dasselbe. Im 
Jahre 1470 érhalten zwei Ratsherren, die Schützenmeister ge- 
nannt werden, von denen der eine noch als Söldnermeister 
bezeugt ist, 5822 Pfund Haller „von Pflegnus wegen der Arm- 
prost- und Büchsenschützen pro salario.“ In demselben Jahre 
erhält aber auch ein Hans Winkler alle Goldvasten (Quatem- 
ber), also vierteljührlich, 7 Pfund novi (neu) ausgezahlt, gleich- 
falls „von Phlegnus wegen der Büchsenschützen.“ Eine kleinere 
Summeé, gleichfalls alle Vierteljahre, erhielt der Pfleger der 
Armbrustschützen, EPbérhart Rug. Die Sacheé liegt jetzt ganz 
klar. In jenem Haps Winkler haben wir den ersten mit 
Namen béenannten Vorläufer der eigentlichen Schützenmeister 
zu sehen. Diese waren bürgerliche, aus der Gesellschaft der 
Büchsenschützen selbst als ihre Vorstände gewähblte Männer, 
allerdings untergeordnet den aus der Mitte des Rats eigens 
mit der Pflege der Schiessüubungen betrauten patrizischen 
Ratsherren, deren frühere Bezeichnung als „Schützenmeister“ 
sieh wohl bald in die stolzere, später allein übliche der 
Schützenherren“ umgeéwandelt haben dürfte. Noch 1570 
wird nur von einem „Schützenherrn“ gesprochen, nachher 
waren es meist zwei, die in der Régel zugleich Mitglieder 
des aus vier bis sechs Kriegsherren bestehenden Nürnbergi- 
schen Kriegsamts waren. Ausserdem hatten der Zeugmeister 
der Stadt und sein Stellvertreter, der Zeugmeisterlieutenand, 
über die Schiessgesellschaft und ihre Uebungen zu wachen. 
Drei Schützenuméister, wie durchweg in spätérer Zeit, be— 
gegnen uns in den Stadtrechnungen zuerst im Jahre 1560. 
Sie erhielten damals jeder 4 Gulden jährlich aus der Stadt- 
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ferner aus der Schützenordnung von 1570 bezeugt. Daraus 
örfahren wir auch, dass alljührlich der älteste der drei 
Schützenmeéister seines „Amts eérlassen“ und ein anderer an 
seiner Statt gowühlt. wurde. Die Wahl geschah in der Weise,
	        
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