Yufitand der mit der nidhtpatrizijhen Chrbarkeit verbündeten
Handwerker gejtürzt, um im Hochfommer 1349, unter dem
Schuße Karls IV. defto fejter wieder aufgerichtet zu werden.
Wir haben e8 mit einen mißglücten Verfuche der Hand
werfer zu thun, auf die Gefchide der Stadt den Einfluß
zu erobern, den fi die Handwerker in andern Orten des
Reichs, fo in Freiburg i. Br., in Worm8, Speier und
Straßburg thatfächlih verfchafft haben.
Cine Urkunde des Mufruhrrates zeigt, daß damals
Zünfte gebildet worden find, die freilich mit dem Wieder-
beginn der Sefchlechterherrihaft für inmer fpurlos ver:
tchmwinden. Lochner, der die Urkunden diefer Zeit? ver:
öffentlicht hat, Fennt das anziehende Dokument nicht, das
nd bei Murr, anfcheinend nach der Urfchrift® findet. CE
“autet:
SS haben die Zünfte alle zufammen gefchworen und der Rat ge:
ieiniglidh, daß fie die Zünfte, e$ find ihrer zwei oder drei, die mider
die anderen Zünfte und den Rat ftünden, an Leib und Gut {traften.
Wer da ift in den Zünften, der heimlichen Ratfchlag ohne der Zuniftmeifter
Wort und Willen und ohne des Rats Willen und Wiffen abhält,
den follen alle Zunftmeifter und der Rat an Leib und Gut ftrafen.
Wenn ohne des BViertelmeifters und des Fragers (Bürgermeifters)
Willen und Gebot einer zu den Waffen greift, wenn einer ohne des
Rates Wiffen die Feuerglocke Jäutet, den fol man ftrafen an Leib
und Sut. €3 foll auch ein jeglicher Mann, fobald man die Feuerglocke
(äutet, gewaffnet fommen fo gut er vermag zu den Viertelmeiftern.
Und follen auch gehorfam fein zu thun, mas fie die Viertekmeifter heißen,
bei Leib und Gut. Auch follen nicht zwei Zünfte oder eine eine heim-
ige Beratung haben, es fei denn, daß die Frager oder zwei Bürger
vom Rate dabei wären. Und wer deffen überführt wird, den follen
Rat und Zunfimeifter gemeiniglich {trafen an Leib und Gut.?
Man merkt e3 diefem Verlafle an, daß er einer Zeit
des Kampfes feine Entftehung verdankt; verfchiedene Hand-
werfe, fo die Fleifjchhacder und Mefjjerer, waren patrizijch
gefinnt, und gegen diefe richteten fi wohl die Straford-
ungen des VMerlaffes. Auch die Handwverksaefellen wurden