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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltüätigkeit
Käse⸗, Fett-, Hülsenfrüchte- Teigwaren- und Mühlenfabrikatemarken, ferner Reichsfleischkarten,
Wintereier- und Kohlenvorzugskarten, 27. Oktober: Brotmarkenheftchen mit Brot- Mehl⸗
Zucker- Käse-, Fett-, Hülsenfrüchte, Teigwaren- und Mühlenfabrikatemarken, ferner
Reichsfleischkarten und Kohlenvorzugskarten, 3. November: Milchkarten, 24. November:
Brotkartenheftchen mit Brot-, Mehl-, Zucker⸗ Käse- Fett-, Hülsenfrüchte-, Teigwaren- und
Mühlenfabrikatemarken, dann Reichsfleischkarten und Kohlenvorzugskarten, 22. Dezember:
Brotkartenheftchen mit Brot-, Mehl-, Zucker- Käse-, Fett-, Hülsenfrüchte-, Teigwaren- und
Mühlenfabrikatemarken, sowie Reichsfleischkarten und Kohlenvorzugskarten.)
Bei Einführung der Brotkarten erhielt jede Person ein Heftchen, vom 12. Juni 1915
ab 2 Karten. Am 20. April 1916 wurden die ersten Fleischkarten ausgegeben und zwar in
der gleichen Weise, in den gleichen Lokalen und durch die gleichen Hilfskräfte wie die Brot—
karten. Da mit der gleichzeitigen Ausgabe verschiedener Karten unliebsame Erfahrungen
gemacht wurden, wollte man vermeiden, daß Brot- und Fleischmarken an einem Tage aus—
gegeben werden. Die Schwierigkeiten der Ausgabe wurden vor allem darin erblickt, daß
für die Ausgabe der Fleischkarten andere Grundsätze zur Anwendung kommen mußten, als
bei der Ausgabe der Brotkarten. Es wurde daher bestimmt, daß die Brotkarten alle
3 Wochen ausgegeben werden, was für die Fleischkarten ohnedies schon vorgesehen war.
So sollte dann alle 4 Wochen eine Ausgabe vorgenommen werden; einmal sollten die
Brotkarten, das nächste mal die Fleischkarten hinausgegeben werden. Am 13. Mai 1916
wurden dann die Brotkarten für 8 Wochen ausgegeben; am 8. Juli wurden die beiden für
le 4 Wochen ausgefertigten Brotkarten infolge der Kartoffelknappheit mit der Bestimmung
ausgegeben, daß sie in je 3 Wochen aufgebraucht werden dürfen. Diese Maßnahme brachte
die bisherige Organisation auf 6 Wochen etwas in Unordnung, was sich jedoch vom
12. August 1916 ab wieder änderte. Inzwischen hatte sich das Bedürfnis herausgestellt, die
Laufzeit sämtlicher Lebensmittelkarten möglichst einheitlich zu gestalten,
umsomehr, als auch die Ausgabe von Milchkarten notwendig wurde. Es wurden daher
am 3. November 1916 lediglich 2 Brotkarten mit Gültigkeit bis 25. November ausgegeben.
Von den beiden Brotkarten hatte die eine für 2 Wochen und die andere für 1 Woche
Gültigkeit. Am 25. November 1916 beginnt und endet die Gültigkeitsdauer sämtlicher
Lebensmittelkarten zu gleicher Zeit. Es wurden von da ab sämtliche Karten jeweils
auf 4 Wochen zusammen ausgegeben, mit Ausnahme der Kartoffel- Eier- und Seifenkarten,
die stets für längere Zeitdauer abgegeben wurden. Am 6. Januar 1917 war die erste
allgemeine Milchkartenausgabe. Am 14. April 1917 erhielt jede Person statt 2 Karten ein
Heftchen, bestehend aus 4 Wochenkarten. Am gleichen Tage trat auch zum erstenmale die
Bestimmung in Kraft, daß Kinder unter einem Jahre nur eine halbe Brotkarte bekommen.
Die auf dem Lande untergebrachten Stadtkinder sind aus der hiesigen
Versorgung ausgeschieden und wurden vom Aufenthaltskommunalverband mit Lebensmittel—
karten versorgt. Die auf die Zeit der Unterbringung entfallenden Lebensmittel sind dem
hiesigen Kommunalverband bei der Zuteilung gleich gekürzt worden.
Monat
— —Zablderr
Kommunal- Kinder und Verpflegs⸗
verbände Schüler tage
Monat
——— Zahl der
Kommunal- — Kinder und!
verbände Schüuler
Verpflegs⸗
tage
April... 15883 9 17788
Mai ... 1758 13880 36968
* . iss 3u30018
uli .... 177 8246 255 370
August .. 166 630 85700 4
5— ) Uber die Zahl der für die einzelnen Kartenperioden ausgegebenen Karten unterrichtet das Statistisch⸗
Jahrbuch der Stadt Rürnberg für 191718
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