Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

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Soziale Fürsorge 
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in das gedruckte Wort kleidet, dort ist man den Zusammenhängen nicht fremd, man kennt zum 
nindesten die Stelle, wo man sich Aufklärung erholen kann und besitzt das Mittel, zu beschwichtigen 
und zu belehren. Vach dieser Richtung hatte die B.E.G. manchen Grund, sich über die Presse 
zu beklagen, was sie aber nicht abhält, dankbar auch der Unterstützung zu gedenken, welche ihr, 
namentlich am Anfang ihres Bestehens, die Presse zuteil werden ließ. 
Es gehörte eigentlich nicht viel dazu, um das klare Auge und den richtigen Maßstab 
für die Leistungen der VB.E.G. zu gewinnen. Man brauchte sich nur immer zu vergegenwärtigen, 
daß sie ein Notbehelf war, der uns über die schwere Zeit des Krieges hinwegbringen sollte. 
Wer nicht jeglicher Unbefangenheit bar ist, muß auch einsehen, daß es gar keine so leichte, einfache 
Arbeit war, in der Erfüllung des vorgesteckten Zweckes Gemeinnützigkeit und Wirtschaftlichkeit 
zu vereinigen. Die Gesellschaft hat diese doppelte Richtschnur stets scharf im Auge behalten, 
mochte dies vielleicht auch nicht immer deutlich zu erkennen sein. Eine Berechnung dessen, was 
die B.E.G. der Nürnberger Bevölkerung durch Zuwendung verbilligter Waren und durch Niedrig— 
haltung der Verkaufspreise an Ausgaben für den Haushalt ersparte, würde Millionen von Wark 
ergeben. Und wenn in der letzten Zeit, als unter dem Einfluß des freien Handelsverkehrs die 
Preise eine rückläufige Bewegung einschlugen, die B.E.G. darauf bedacht war, deren Einwirkung 
auf ihre Bestände zu mildern, so fiel dabei nicht am wenigsten der Umstand in die Wagschale, 
daß es in letzter Linie die Steuerzahler wären, welche die durch Preisherabsetzungen herbei— 
geführten Verluste zu tragen hätten. Andererseits durfte die BV.E.G. sich den schlimmen Folgen 
eines allgemeinen Preisrückganges nicht durch übereiltes Losschlagen der Vorräte entziehen, 
solange keine unbedingte, unzweifelhafte Gewißheit ob ihrer Entbehrlichkeit Platz greifen konnte. 
Leider wurden die mit der Lebensmittelversorgung betrauten Stellen an der Spitze 
der Gemeinwesen — ob geflissentlich oder unabsichtlich, mag ununtersucht bleiben — nicht immer 
mit der Offenheit und Zuverlässigkeit und der Wirklichkeit entsprechend unterrichtet, daß sich 
verkehrte Maßnahmen hätten verhüten lassen. 
Unter den Tausenden von Verordnungen, die während des Krieges ergingen, gab es 
natürlich auch eine Anzahl, welche die B.E.G. mittelbar oder unmittelbar berührten. So wenig 
die gute Absicht dieser Vorschriften verkannt wird, so wenig kann geleugnet werden, daß die eine 
oder die andere aus einer Wohltat sich zu einer Plage gestaltete. Und so sehr sich das Rechts- 
bewußtsein dagegen sträubt, mit zweierlei Maß messen zu lassen, konnte man sich doch versucht 
fühlen, der Anschauung Raum zu geben, die Gemeinnützigkeit eines Unternehmens, die Verhütung 
eines Schadens in der Erreichung eines der Gesamtheit zugute kommenden Vorteils möchte das 
Ausweichen gegenüber einem Paragraphen rechtfertigen. Das war, wie die Erfahrung lehrte, nicht 
der Fall, und damit entstanden der wirtschaftlichen Entwicklung der V.E.G. Hemmungen, was 
deshalb zu beklagen war, weil es dadurch unmöglich war, manchen Preisausgleich herbeizuführen, 
welcher der Bevölkerung hätte willkommen sein müssen. 
War denn die V.E.G. überhaupt nötig? In den ersten Monaten ihres Bestehens, so— 
lange der Markt im Inland und im neutralen Ausland für die Herbeischaffung von Lebensmitteln 
offen war, solange der angestammte Handel seine Aufgaben erfüllen konnte, war es erklärlich, 
wenn Zweifel an der Notwendigkeit ihrer Gründung in weiten Kreisen auftauchten. Je länger 
der Krieg dauerte, je mehr die Zwangswirtschaft Fuß faßte und die Gemeinden sich zu einer 
behördlichen Regelung der Nahrungsmittelverteilung genötigt und verpflichtet sahen, desto 
mehr bewährte sich die Gesellschaft für Bolksernährung als ein wichtiges Glied in den Nürn— 
berger Ernährungsvorkehrungen, dessen nutzbringendes Schaffen von jedem Einsichtigen aner— 
kannt und geschätzt werden wird. 
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