— 37
ehrbaren Wandels befleißigt und die Singfhule ftets
befucht habe. Dann befragt man ihn, was ein Kon:
lonant und was ein Vokal ift, was es mit den Neimen
nad) Zahl, Maß und Bindung für Bewandtnis habe,
welche Kingend oder ftumpf find, und ob er im Falle
der Not ein Lied „merken“ kann. Kann er dies, {0
treten Schüler und Meifter ab, und der ältefte Anwejende
iragt, ob der Bewerber der Gefellidhaft angenehm und
ob er für tüchtig erkannt werde. Nach erfolgter Ein:
willigung gefdhieht die Aufnahme, und muß fih der
Neuling verflidhten,!)
1. daß er bei der Kunft beftändig bleiben will;
2. baß, wenn an einem Ort der Kunft und Sefjell=
jaft etwa übel nachgeredet wird, er dem mit BefjhHeiden:
heit widerfpricht ;
3. daß er mit den Gefellfhaftern friedlich Leben,
Re vor Schaden bewahren, ihnen in allen Nöten helfen,
alles Gute von ihnen reden und fie verteidigen wird.
4. baß er fein Meifterlied auf Sffentliher Saffe,
weder bei Tag no Nacht, auch nicht bei Gelagen oder
Saftereien fingt, um hierdurch der Sefellfhaft Keinen
Schandflek anzuhängen.
Hat fidh der Singer eine Zeitlang auf den Schulen
Hören Laffen und fiH in feinem Leben untadelhaft ver-
halten, fann er um die „Freyung“ anhalten, d. h. bitten,
daß er auf offener Singfhule freigefproden und für
einen Meilter erklärt werde.
Wann eine Sing|hule abgehalten werden fol —
was mnur in einer Kirde, in Nürnberg in der
Katharinenfirdhe”), zu gefdhehen pfleate — Iaffen etliche
2) Vergl. Nug, Hagen, Norica. Nürnberger Novellen aus
alter Zeit, 1839.
2) Ein Aftenfiück aus dem Jahre 1576 jagt: „uns it ver:
zunt murbden, daß wir MonatliH nad gehaltener Mittagspredigt