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198%. [1604, IX, 51 b] 12. Dezember 1604:
Nachdem Wolffen Schar, einem goldschmid, in
seinen 'kram auff der neuen langen prücken verschinene nacht
eingeprochen und im allerley gestolen worden, ist verlassen, eine
ansag von ime auffzuschreiben, was er verlohren . . . €£c.
1988. [1604, IX, 2. Abt. 4 a] 14. Dezember 1604:
Sebastian Walg, Endres Vischer und Joachim Wolff alß
Claudi vom Creutz kinder vormünder soll man die gebettene
türschrifft an die kays. May. wegen 1000 thaler ausstands, wie
herren D. Oelhafens bedencken vermag, mittheilen, und die von
seiner ehrw. corrigirte supplication einschliessen.
1989. [1604, IX, 63 b] 17. Dezember 1604:
Uff Wolffen Schern ansag, das er seine gestolne wahren
bey einem juden zu Fürth gefunden, dem sie von einem, der
sich Jacomo le Grand genennet, versetzt worden umb 17 thaler,
gegen deren auszalung im der ambtman seine wahren woll ver-
folgen lassen, ist befohlen, herren D. Oelhafens [64 a] bedencken
einzunemen, ob der Scher schuldig, seine wahren zu lösen, weil
er sich darzu erpotten, oder ob der jud schuldig, ime seine wahren
ohn entgelt verfolgen zu lassen.
1990. [1604, IX, 65 b] 18. Dezember 1604: _
Dieweil herr D. Oelhafen der mainung, das der jJud zu
Fürth, dem Wolffen Schern gestolne wahren versetzt worden,
dieselbe ohne entgelt, vermog gemainer recht und Meiner Herren
privilegien wider zu geben schuldig, soll man dem Schern einen
syndicum zugeben.
1991. [1604, X, 14 a] 24. Dezember 1604:
Ein weiterer Ratsverlaß über diese Angelegenheit.
1992. [1604, X, 16 a] 27. Dezember 1604:
Georgen Först!), brieffmalersgesellen, supplication
umb das maisterrecht soll man den vorgehern deß handtwercks
furhalten und ihren bericht widerbringen.
1993, [1604, X, 34 b] 4. Januar 1605:
Obwol die herrn hochgelehrten am stattgericht der mainung,
das man Dietrich Holdermans weib aufflegen soll, die
50 f., so ihr mann dem Caspar Omichen zu Prag-Hrättschin
schuldig, in die schau zu deponiren, so ist doch ihren ehrw. an-
1) Zahns Jahrbücher 1, 234 (1621, 1630).