Metadaten: Eine anonyme deutsche Gottesdienstordnung aus der Reformationszeit

Line subjektive Beurteilung mag ganz fehlen; vielleicht daß sich später einmal Gelegenheit 
bietet, zu dem oder jenem Punkt Stellung zu nehmen. 
Als Quellen kommen in Betracht: Aus „Fr. Schleiermachers sämtliche Werke“, 
Bd. J: „LKurze Darstellung des theologischen Studiums zum Behuf einleitender Vorlesungen 
entworfen;“ 
Bd. III: „Der christliche Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im 
Zusammenhang dargestellt.“ 1. Teil. 
Bd. V: Ein Reihe kleinerer Abhandlungen, zumeist im liturgischen Streit entstanden. 
Bd. XII: „Die christliche Sitte nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im Zu— 
sammenhang dargestellt.“ Aus Schleiermachers handschriftlichem Nachlasse und nachgeschrie— 
benen Vorlesungen herausgegeben von K. Jonas. Berlin 1843. 
Bd. XIII: „Die praktische Theologie nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im 
Zusammenhang dargestellt.“ Aus Schleiermachers handschriftlichem Nachlaß und nachgeschrie— 
benen Vorlesungen herausgegeben von Jacob Fgrerichs. Berlin 1850. 
Außerdem hier und da „Fr. Schleiermachers Predigten“. 
Ich zitiere im Folgenden einfach Band und Seitenzahl. Soweit angängig, lasse ich 
Schleiermacher reden. 
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„Der öffentliche Gottesdienst, was ist er? Geht er aus der cristlichen 
Frömmigkeit notwendig hervor? Man sagt, die Frömmigkeit sei eine reine Gemütssache 
und sei das Innerlichste des Menschen, es sei das, was jeder nur für sich allein hat“ (XIII, 68). 
Gewiß, „die Frömmigkeit, welche die Basis aller kirchlichen Gemeinschaft ausmacht, ist rein 
für sich betrachtet ... eine Bestimmtheit des Gefühls oder des unmittelbaren Selbstbewußt⸗ 
seins“ (III, 6). „Das sich selbst gleiche Wesen der Frömmigkeit ist dieses, daß wir uns unser 
elbst als schlechthinig abhängig, oder was dasselbe sagen will, als mit Gott in Beziehung 
bewußt sind“ (III, 15). Obwohl jedoch ursprünglich Sache des Gefühls, kann die Religion 
nicht lediglich Sache des Gefühls bleiben. „Das Gesunde ist immer, daß das Innere ein 
Außeres werden will“ (XIII, 7). „Jedes Innere will ein Außeres werden, sich darstellen in 
allem Lebendigem ..., auch das religiöse Prinzip will sich als gemeinschaftliches 
äüußern“ (XII, 757). „Hat jemand eine Zeit lang im Geschäftsleben versiert, so ist er in 
dem Bewußtsein bloß menschlicher Verhältnisse aufgegangen, und das religiöse Bewußtsein 
ist zurückgedrängt. Durch einzelne Momente, 3. B. Gebete, sammelt sich der Mensch zum 
religiösen Bewußtsein; doch ist das nur ein Kleines, und er fühlt das Bedürfnis der Be— 
lebung und Erhöhung des Bewußtseins, und die giebt der öffentliche Kultus. Durch das 
Sichlosmachen von der Geschäftsthätigkeit in einer gewissen Zeit wird das Bedürfnis be— 
friedigt. Dieser Zeitraum wird nur religiös erfüllt durch die Darstellung des herrschenden 
religiössen Bewußtseins. Die ganze Ansicht finden wir bestätigt, wenn wir die Differenz be— 
trachten zwischen dem öffentlichen Gottesdienst und anderen festlichen Vereinen. Die Differenz 
liegt im religiösen Charakter, die Entstehung ist dieselbe. In der Geschäftsthätigkeit ist das 
velbstbewußtsein des Menschen zurückgedrängt. Der Mensch will immer sich selbst bewußt 
sein, aber in der äußern Thätigkeit kann er es nicht. Die Thätigkeit wird unterbrochen und 
das Selbstbewußtsein freigelassen, das Innerliche will auch äußerlich in Erscheinung heraus— 
treten. Für die religiöse Potenz sind die religiösen Vereine, für die sinnliche die übrigen ge— 
selligen Vereinigungen“ (XIII, 72). Auf Grund dessen läßt sich wohl sagen: „Das fromme 
selbstbewußtsein wird wie jedes wesentliche Element der menschlichen Natur 
in seiner Entwickelung notwendig auch Gemeinschaft“ (III, 32); „der eigentliche 
Zweck der religiösen Gemeinschaft ist die Zirkulation des religiösen Interesses“ (XIII, 65), 
und der Gottesdienst, der in der Gemeinschaft begründet liegt, ist nichts anderes als das 
Mittel, diese „Firkulation“ zu ermöglichen; der „Kultus“ ist die „öffentliche Mitteilungsweise 
religiösser Lebensmomente“ (J, 67), oder, sofern „die Mitteilung oder der Umlauf religiöser 
Erregungen ..lediglich auf der Darstellung beruht“ (J, 67 f), läßt sich der Gedanke auch 
so formulieren, daß „der Gottesdienst Darstellung des religiösen Bewußtseins ist“
	        
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