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sehr vergnügungssüchtige zu bezeichnen pflegt. Doch ist zu
bedenken, daß damals jene Vergnügungen nicht zu allen
Zeiten, und sehr oft nur mit großer Vorsicht gegen von
Außen drohende Gefahren genossen werden konnten, daß der
Bürger, wenn er mit unerschüttertem Muthe seine Stadt
gegen den Feind vertheidigt hatte, nach erkämpftem Frieden sich
wohl zu Lust und Freude berechtigt glaubte. War jene Lust,
wie es der Geist, die Bildung jener Zeiten mit sich brachte,
auch oft wild und roh, so werden wir doch immerhin den
schon aufgehobenen Stein wieder fallen lassen, wenn wir der
Vergangenheit gerecht mit unparteiischem Blicke die Gegen—
wart ins Auge fassen. Nicht minder aber wollen wir dieser
gerecht bleiben, und über ihren Mängeln etwa die der Ver—
gangenheit vergessen oder nur einseitig wenigstens die Vor—
züge einer allerdings an sich großen und gewaltigen Zeit
allein hervorheben. Denn wahr ist es, und Niemand
wird dies läugnen wollen, unsere Zeit ist von jener
in Gesittung und allgemeiner Bildung durch eine weite
Kluft geschieden, indessen andererseits freilich auch der Dich—
ter recht hat, wenn er sagt, die rohen Kraftbrühen der Na—
tur sind Ihro Gnaden feinem Makronenmagen noch zu hart,
er muß sie in der höllischen Pestilenzküche der Belletristen
erst künstlich aufkochen lassen. Wie oft hört man die gute
alte Zeit rühmen, sie wieder herbeirufen, ohne daß man diese
gute alte Zeit mehr als vom bloßen Hörensagen kennt; wie
schnell ist man bereit, uns unsere Vorfahren als Muster der
Enthaltsamkeit, Ehrbarkeit und guten Sitte vorzustellen, und
darin allein den Grund aller ihrer Kraft und Größe zu suchen.
Wir kennen bereits ihre Vorliebe zum Trunke, ihrer Virtuosi—
tät darin ist schon Erwähnung geschehen, folgende Ver—
ordnung aus dem Jahre 1480 lehrt uns auch noch eine an—
dere Seite kennen:
„Nachdem an einen Erbarn Rate statlich und glaublich
gelangt hat, das bey tag und nacht, Inn und außerhalb der
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