Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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3) Kein Priester soll, ausgenommen bei der solennen 
Zeigung damit zu schaffen, oder Gewalt darüber 
haben. 
Wenn Unruhe im Reich entstünde, und gegen den 
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sollte der Rath das Heilthum nach Pilsen oder Eln— 
hogen liefern, außerdem soll es ewig in Nürnberg 
bleiben. 
Vom Tage der feierlichen Zeigung an gerechnet, 
soll 14 Tage lang eine Messe oder Markt gehalten 
werden. 
Der Rath bezahlte für diese Uebergabs-Urkunde 1000 fl. 
an die kaiserliche Kammer, und am Freitag nach Quasimodo 
geniti wurde das Heiligthum dem Volke zum ersten Male 
gezeigt. 
Zu dieser Feierlichkeit wurden vom Rathe sehr viele 
zeistliche und weltliche Fürsten und Herren, sowie auch die 
Städte eingeladen; zugleich wurde bekannt gemacht, daß 
allen Denjenigen, welche diesen Tag besuchen würden, kraft 
der von den Päpsten Clemens VI., Innocenz VI. und Mar— 
tin V. ausgestellten Bullen, großer Ablaß zu Theil werden 
sollte, zugleich erhielten alle frei Geleit, ausgenommen, die 
im Banne oder in der Reichsacht waren, und diejenigen, 
die ein Halsverbrechen begangen hatten. 
Nach den Vorsichts-Maßregeln zu urtheilen, welche der 
Rath zur Erhaltung der Ordnung und Ruhe in der Stadt 
getroffen hatte, muß sich am festgesetzten Tage eine gewaltige 
Menschenmenge daselbst eingefunden haben. Nur zwei Thore 
blieben offen, alle Thürme waren mit Schützen besetzt, 200 
Bewaffnete schützten das Rathhaus, 60 dergleichen umgaben 
die Bühne, von welcher herab das Heiligthum gezeigt werden 
sollte, Patrouillen durchzogen die Strassen, und die umfas— 
sendsten Anstalten zur Verhütung und schnellen Dämpfung 
etwaiger Feuersgefahr wurden eingeleitet. 
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