Objekt: Alt-Nürnberg

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nicht zu stande kommen werde. Auf dies hin kehrte der Pfälzer so— 
fort um und sandte bloß etliche seiner Räte nach Nürnberg, aber 
ohne Vollmacht, an seinerstatt zu unterhandeln. Mit dem ihm in 
keiner Weise gewachsenen Landshuter gedachte Albrecht schon allein 
sertig zu werden. Und so geschah es auch. 
Um seinen bayerischen Widersacher mürbe zu machen, verhetzte er 
dessen Münchner Vetter gegen ihn, indem er die zwischen München und 
Landshut wegen verschiedener Territorialstreitigkeiten bestehende Spann— 
ung geschickt ausbeutete; zugleich wußte er auch den Böhmenkönig dahin 
uu bringen, daß dieser die von Herzog Ludwig angeworbenen böhmischen 
Zöldner zurückrief. Auf diese Weise sah sich der Herzog auf zwei 
Zeiten des gehofften Rückhalts beraubt und machte deshalb keine 
zroßen Schwierigkeiten mehr, als nunmehr der Markgraf in Sachen 
des Nürnberger Landgerichts unerwarteter Weise sich äußerst will— 
ährig erwies. Derselbe gestand zu, daß, „wenn Unterthanen des 
kinen gegen Unterthanen des Anderen zu klagen haben, so soll der 
dläger dem Beklagten nachfahren in dessen Land, um hier Recht zu 
iehmen, wie recht ist.“ Demgemäß waren die Bayern von dem 
Nürnberger Landgericht befreit und damit war auch die hauptsächlichste 
Forderung des Herzogs Ludwig erfüllt. Daß bei diesem Zugeständ— 
nis der markgräfliche Schlaukopf sich ein Hinterthürchen gesichert, 
ihnte freilich der gute Herzog von Bayern nicht, denn später erklärte 
Albrecht Achilles ohne schamrot zu werden, sein Landgericht sei durch 
den Vertrag auch Bayern gegenüber nicht gebunden, weil dasselbe 
als kaiserliches Gericht überhaupt durch keinen Vertrag beeinträch— 
igt werden könne. Nach jenem Zugeständnis sträubte sich Herzog 
Ludwig auch nicht länger, die Stadt Donauwörth bis auf den Spruch 
»es Schiedsgerichts einstweilen dem Bischof von Eichstätt auszuliefern. 
Zur Vollendung seines Ränkespiels brauchte Albrecht Achilles 
etzt nur noch, daß sich die beiden Wittelsbacher überwarfen, und auch 
dies hätte er beinahe zu stande gebracht, indem er den bayerischen 
derzog vermochte, sich dafür zu verbürgen, daß dessen Vettier, der 
bfalzgraf, ohne Widerspruch dem Schiedspruch in der pfälzischen 
Ztreitsache sich unterwerfen werde, welcher im September in Nürn— 
zerg gefällt werden sollte. Als diese Schiedsprüche zum Vorschein 
amen, zeigte sich, daß dieselben vollständig im Interefse der Gegner 
es Pfalzgrafen abgefaßt waren. Es fiel deshalb dem Pfalzgrafen, 
zumal von den Schiedsrichtern der einzige Bischof von Eichstätt in 
Nürnberg anwesend war, gar nicht ein, diese Sprüche, die er mit 
Recht „blinde Sprüche“ nannte, anzuerkennen. Herzog Ludwig 
bekam wegen seiner schwächlichen Unvorsichtigkeit von dem pfälzischen 
Vetter so harte Worte zu hören, daß es faft schien, als ob die von 
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