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Die Entwicklung des hiesigen Feuerlöschwesens
von frühester Zeit an bis heute.
Dass in einer Stadt von der Bedeutung Nürnbergs dem
Schutze gegen Feuersgefahr eine ganz besondere Beachtung
geschenkt wurde, ist eine bekannte Tatsache.
Aus den von dem früheren K. Kreisarchivar Baader heraus-
gegebenen Nürnberger Polizeiverordnungen ist zu ersehen, dass
bereits im 13. und 14, Jahrhundert Feuerlöschordnungen bestanden,
nach welchen Angehörige gewisser Gewerbe bei Feuersgefahr
Dienste zu leisten hatten.
Die erste auf Pergament geschriebene, sehr ausführliche
Feuerordnung ist das „Fewerpüchel vom Jahr 1449«“, welches
inı hiesigen K. Kreisarchiv aufbewahrt ist.
Hiernach hatten Hilfe zu leisten alle gemeine Frauen, alle
Ableger und Schroter, die Knechte in der Wage, die Bader mit
ihrem Gesinde, versehen mit Kübeln und Scheffeln. Ferner waren
eidlich verpflichtet als Löschmeister sechzehn Zimmerleute und acht
Maurer, welche mit ihrem Werkzeug auf dem Brandplatz erscheinen
mussten. Weiter waren verordnet dazu alle dem Rate unterstellten
Gewerbe.
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Die Scharwächter hatten Meldung zu machen bei den Bürger-
meistern, den Hauptleuten, Viertelmeistern, welche über das Feuer
gesetzt waren. dann bei den Söldnermeistern.