Volltext: Zur 50jährigen Gedenkfeier der Freiwilligen Turn- und Feuerwehr, Abteilung I, Nürnberg am 13., 14. und 15. Juni 1903

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Die Entwicklung des hiesigen Feuerlöschwesens 
von frühester Zeit an bis heute. 
Dass in einer Stadt von der Bedeutung Nürnbergs dem 
Schutze gegen Feuersgefahr eine ganz besondere Beachtung 
geschenkt wurde, ist eine bekannte Tatsache. 
Aus den von dem früheren K. Kreisarchivar Baader heraus- 
gegebenen Nürnberger Polizeiverordnungen ist zu ersehen, dass 
bereits im 13. und 14, Jahrhundert Feuerlöschordnungen bestanden, 
nach welchen Angehörige gewisser Gewerbe bei Feuersgefahr 
Dienste zu leisten hatten. 
Die erste auf Pergament geschriebene, sehr ausführliche 
Feuerordnung ist das „Fewerpüchel vom Jahr 1449«“, welches 
inı hiesigen K. Kreisarchiv aufbewahrt ist. 
Hiernach hatten Hilfe zu leisten alle gemeine Frauen, alle 
Ableger und Schroter, die Knechte in der Wage, die Bader mit 
ihrem Gesinde, versehen mit Kübeln und Scheffeln. Ferner waren 
eidlich verpflichtet als Löschmeister sechzehn Zimmerleute und acht 
Maurer, welche mit ihrem Werkzeug auf dem Brandplatz erscheinen 
mussten. Weiter waren verordnet dazu alle dem Rate unterstellten 
Gewerbe. 
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Die Scharwächter hatten Meldung zu machen bei den Bürger- 
meistern, den Hauptleuten, Viertelmeistern, welche über das Feuer 
gesetzt waren. dann bei den Söldnermeistern.
	        
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