Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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das ein jeder bei sich führte für den täglichen Gebrauch, 
besonders beim Essen. Diese Messer wurden, wie 
Abbildungen der Zeit zeigen, in Scheiden am Gürtel 
getragen; und somit kann es uns in Anbetracht der 
Notwendigkeit, zu jedem Messer eine Scheide zu haben, 
kaum wundernehmen, wenn das Jahr 1480 die 
Messerer in einer Bewegung antrifft, die Fabrikation 
von Scheiden in den Bereich ihrer Tätigkeit einzu- 
beziehen. Am 11. VII. 1480 nämlich war dem Hand- 
werk eine neue Arbeitsmöglichkeit, eine neue Branche 
zugesprochen worden, mit der Erlaubnis, hinfüro taschen- 
messer zu machen wie wol in daz vor verboten gewest 
ist. Für unsern Spezialzweck ein Zeugnis von nicht 
zu unterschätzender Deutlichkeit. Ein nicht miss 
zuverstehender Beweis, dass rechtlich normierte Be- 
schränkung der Berufe und damit von der Obrigkeit 
gewollte und gestützte Berufsspaltung bestanden hat. 
Der dieser nun entgegentretende Schritt geschicht von 
seiten des Rats, auf Ansuchen des Handwerks der 
Messerer: es ist den mezzerern zugegeben... Welche 
Gruppe von Handwerkern sich bis dahin mit der 
Fabrikation von Taschenmessern befasst hat, geht aus 
dem Verlass nicht hervor. Es ist möglich anzunehmen, 
dass eine besondere Gruppe sich ihr ausschliesslich 
gewidmet hat, wir hätten somit ein Gewerbe der 
Taschenmesserer. Ebenso kann man aber diese Branche 
allen Schmieden zuteilen, endlich könnte daran gedacht 
werden, dass es eine Branche der Horn und Knochen 
bearbeitenden Gewerbe gewesen sei. Nimmt man den 
zweiten Fall, so wäre mit der Beschränkung der 
Fabrikation von Taschenmessern auf die Messerschmiede 
ein Stück Spezialisation eingeführt worden, im ersten 
Falle würde der Rat durch Beseitigung einer speziellen 
Taschenmesserindustrie der Berufspaltung gerade ent.
	        
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