Verfassung. 167
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sind zwey, Specerey⸗ und Waarensensale aber
drey. Zum Transport, und zur Verwahrung der
Kaufmannsguͤter in der Stadt selbst, gehoͤren zwen
Eichwaͤgen, 12. Ballenbinder, 26. Auf⸗ und
Ablader, auch Spanner, und vier Wagenhuͤter.
Nuͤrnberg hat seine eigene Wechselordnung.
Die neueste ist vom Jahr 1722. Auch fuͤr die
Specereyhaͤndler ist eine Ordnung vorhanden,
welche im Jahr 1707. erneuert worden ist.
Der Handel en gros ist frey, und daher die
Zal der Kauflente unbestimmt, und veraͤnderlich.
Indessen koͤnnen folgende Arten von Handlungen
angegeben werden:
Handlungen mit
Baͤndern.
Baumwollen.
selbst fabricirten Cattun.
Commissionen.
Drat.
Eisen en gros.
— offenen Gewerbs.
englischen Waaren.
Fischbeinen.
Flor.
Galanteriewaaren.
Gold.
Italiaͤnischen Waaren.
24 Hand⸗
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