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herzustellen, der geminderten Königsmacht nicht möglich war, so sorgte
Rudolf J. wenigstens für die Verkündigung des Landfriedens in den
süddeutschen Landen, in Bayern, Franken, Schwaben und am Rhein.
In Ermangelung anderer Organe zur Ausführung der Friedens⸗
gebote mußte Rudolf dieselben meistens in die Hände der Fürsten
legen, was auch wieder nur zur Vermehrung von deren Macht bei—
ragen konnte. Rudolf selbst brach viele Raubritterburgen in
Schwaben und noch mehr in Thüringen, wo er bei Gelegenheit
seines glänzenden Hoftags zu Erfurt 29 Raubritter köpfen ließ.
Es blieben aber noch genug Raubnester und Raubritter übrig und
das adelige Fehdewesen und Raubrittertum wucherte wie ein ungaus—
rottbares UÜbel weiter.
Im Norden Deutschlands hatten die Fürstentümer sich beinahe
schon völlständig dem Reiche entfremdet. Bei allen die gleiche Ver—
zrößerungsgier, Fehden ohne Unterlaß, der Fürsten unter sich und
der Großen gegen die Kleinen; ein düsteres Bild der Zerrüttung,
neben welchem das Städtewesen an den Rändern der Nord- und
Ostsee einen um so helleren, freundlicheren Anblick gewährte. An
der Reichsgewalt, die sich nur bemerkbar machte, wenn sie Geld
heischte, konnten sie keine Stütze suchen; so verließen sich denn die
Bürgerschaften der großen Handelsstädte auf die eigene Kraft, schlossen
inter sich Schutze und Trutzbündnisse und schon in jener frühen Zeit
entfalteten die Städte der Hansa auf den nordischen Meeren und
an deren Gestaden eine staunenswerte, erfolgreiche Thätigkeit.
In Rudolfs Verhältnis zu den Großen des Reichs kam ihm
vohl zu statten, daß er sechs stattliche Töchter zu vergeben hatte,
durch deren Verheiratung an mächtige Fürsten er Anhalt und Stütze
für seine Herrschaft sich sichern konnte. Schon an seinem Krönungs—
tage zu Aachen feierte er die Vermählung mit den Herzögen Ludwig
von Bayern und Albrecht von Sachsen. Seine beschränkten Macht—
nerhältnisse zwangen ihn zu den größten Rücksichten gegen die
zeistlichen und weltlichen Fuürsten. So hat er denn schon am Beginn
einer Regierung die städtefeindlichen Gesetze Kaiser Friedrich II.
erneuert, obwohl seine finanziellen Bedürfnisse ihn hauptsächlich auf
die Opferwilligkeit der Städte hinwiesen und er also auf deren
Stimmung wohl Rücksicht zu nehmen hatte. Ueber die Geistlichkeit
onnte Rudolf nicht verfügen, von den Fürsten und Grafen war in
Büte nichts zu erlangen und die Anwendung von Gewalt von selbst
ausgeschlossen; der niedere Adel aber war arm an barem Geld; so
blieb also dem König als einziger Schöpfbrunnen die Abgabe der Städte.
Die Städte hatten Rudolfs Regierungsantritt mit Freuden
begrüßt und seine Maßregeln gegen die Landfriedensbrecher als
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