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herzustellen, der geminderten Königsmacht nicht möglich war, so sorgte 
Rudolf J. wenigstens für die Verkündigung des Landfriedens in den 
süddeutschen Landen, in Bayern, Franken, Schwaben und am Rhein. 
In Ermangelung anderer Organe zur Ausführung der Friedens⸗ 
gebote mußte Rudolf dieselben meistens in die Hände der Fürsten 
legen, was auch wieder nur zur Vermehrung von deren Macht bei— 
ragen konnte. Rudolf selbst brach viele Raubritterburgen in 
Schwaben und noch mehr in Thüringen, wo er bei Gelegenheit 
seines glänzenden Hoftags zu Erfurt 29 Raubritter köpfen ließ. 
Es blieben aber noch genug Raubnester und Raubritter übrig und 
das adelige Fehdewesen und Raubrittertum wucherte wie ein ungaus— 
rottbares UÜbel weiter. 
Im Norden Deutschlands hatten die Fürstentümer sich beinahe 
schon völlständig dem Reiche entfremdet. Bei allen die gleiche Ver— 
zrößerungsgier, Fehden ohne Unterlaß, der Fürsten unter sich und 
der Großen gegen die Kleinen; ein düsteres Bild der Zerrüttung, 
neben welchem das Städtewesen an den Rändern der Nord- und 
Ostsee einen um so helleren, freundlicheren Anblick gewährte. An 
der Reichsgewalt, die sich nur bemerkbar machte, wenn sie Geld 
heischte, konnten sie keine Stütze suchen; so verließen sich denn die 
Bürgerschaften der großen Handelsstädte auf die eigene Kraft, schlossen 
inter sich Schutze und Trutzbündnisse und schon in jener frühen Zeit 
entfalteten die Städte der Hansa auf den nordischen Meeren und 
an deren Gestaden eine staunenswerte, erfolgreiche Thätigkeit. 
In Rudolfs Verhältnis zu den Großen des Reichs kam ihm 
vohl zu statten, daß er sechs stattliche Töchter zu vergeben hatte, 
durch deren Verheiratung an mächtige Fürsten er Anhalt und Stütze 
für seine Herrschaft sich sichern konnte. Schon an seinem Krönungs— 
tage zu Aachen feierte er die Vermählung mit den Herzögen Ludwig 
von Bayern und Albrecht von Sachsen. Seine beschränkten Macht— 
nerhältnisse zwangen ihn zu den größten Rücksichten gegen die 
zeistlichen und weltlichen Fuürsten. So hat er denn schon am Beginn 
einer Regierung die städtefeindlichen Gesetze Kaiser Friedrich II. 
erneuert, obwohl seine finanziellen Bedürfnisse ihn hauptsächlich auf 
die Opferwilligkeit der Städte hinwiesen und er also auf deren 
Stimmung wohl Rücksicht zu nehmen hatte. Ueber die Geistlichkeit 
onnte Rudolf nicht verfügen, von den Fürsten und Grafen war in 
Büte nichts zu erlangen und die Anwendung von Gewalt von selbst 
ausgeschlossen; der niedere Adel aber war arm an barem Geld; so 
blieb also dem König als einziger Schöpfbrunnen die Abgabe der Städte. 
Die Städte hatten Rudolfs Regierungsantritt mit Freuden 
begrüßt und seine Maßregeln gegen die Landfriedensbrecher als 
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