Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Ve 
rfassung 
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Reichskleinodien und Heiligthuͤmer; die unzer⸗ 
trennbare Vereinigung der Reichsveste und der 
Reichswaͤlder mit der Stadt; die Freyheit eine 
Universitaͤt zu errichten; die Freyheit, daß in einer 
Meile um Ruͤrnberg, keine Stadt, Markt, Veste, 
Halsgericht, neues Gebaͤude, Schenkstatt etc. auf⸗ 
gerichtet werden soll, u. s. w. 
Nuͤrnberg hat Sitz und Stimme auf den 
Reichstaͤgen, und gehoͤrt zu den ordentlichen 
Reichs-Deputationen, ist auch eine Reichs 
legestadt. 
In Ansehung des Reichsstaͤdtischen Colle⸗ 
giums gehoͤrt Nuͤrnberg zu der Schwaͤbischen 
Staͤdtebank, und hat in diesem Collegium beym 
Reichstag die dritte Stelle und Stimme. 
Viele Reichstaͤge und andere Curiae Regiae 
sind in Nuͤrnberg gehalten worden. Auch stehen 
dieser Stadt Gerechtsame zu, in Ansehung des Cor- 
poris Euangelicorum. 
An 
—MR 
Sie hat seit 1720. zu der Reichsmatricul 
828. fl. — seit 1788. aber 640. fl. — eder unge— 
fehr den siebenten Theil des Anschlags des ganzen 
Fraͤnkischen Kreises, der oͤfters gesuchten Modera⸗ 
tionen ungeachtet, uͤber Vermoͤgen beytragen muͤs⸗ 
sen. Zu dem Kammerzieler hat sie sonst 812. Rthlr. 
seit 1775. aber 1015. Thlr. gegeben. Bey einem 
65 Reichs⸗
	        
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