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zusammenstieß. Markgraf Kasimir gewährte denn endlich auch Ende
April einige Erleichterungen, indem er u. a. den Bauern geftattete,
das Wild auf ihren Feldern zu schießen, doch mußten sie dasselbe
ain den Amtmann abliefern, der ihnen dann die Haut davon abließ.
Der Rat von Nürnberg wollte diese Vergünstigung auch auf das
nürnbergische Gebiet übertragen; dagegen protestierten aber der Mark—
graf und die anderen Bundesstände. Im übrigen enthielt sich der
Nürnberger Rat nicht, dem Markgrafen, als er Nürnberg wiederholt
um Hilfe wider seine Bauern anging, den weisen Rat zu erteilen,
vorerst die Ursachen zu beseitigen, aus denen Unzufriedenheit und
Unruhen entstehen.
Von dem Bauernlager in Heidingsfeld kam schon wenige Tage
nach dem Einrücken des Bauernheeres ins Würzburgische eine Ab—
ordnung nach Nürnberg (18. Mai), um den Rat zu fragen, wessen
sie sich von ihm und der Stadt zu versehen hätten, und ihm ein
zegen den Markgrafen Kasimir gerichtetes Bündnis vorzuschlagen.
Sie müßten dies wissen, weil sie nach dem Fall des Würzburger
Schlosses gegen den Markgrafen zu ziehen vorhätten und also in die
Nähe von Nürnberg kommen würden. Sie wollten nichts unrechtes,
sondern Sicherheit des Verkehrs und der Landstraßen; auch wollten
sie gegen niemanden vorgehen, als gegen solche, die, wie der Mark—
graf, wider Gott, Ehre, Recht und Billigkeit viele Leute und besonders
Nürnberg schädigen. Im Namen des Rats verhandelten mit den
Abgesandten Hans Ebner und Martin Tucher, welche nach
einer langen Auseinandersetzung über den von der Stadt durch die
vielerlei Fehden erlittenen Schaden und über die wegen Festhalten
am heil. Evangelium erduldeten üblen Nachreden erklärten, daß
der Rat, da derselbe die Lage des gemeinen Mannes wohl kenne,
gegen die Bauern nichts Unfreundliches unternehmen werde, aber
zuch weder Hilfe leisten noch mit ihnen sich verbünden könne.
Nürnberg sei eine Stadt Sr. heil. röm. kaiserl. Majestät und sitze
mit dem Markgrafen in der Vereinigung des Bundes zu Schwaben.
Den Bauern Geschütz, Pulver oder Kriegsvolk zur Schädigung eines
Bundesgenossen zu geben, „hieße christliche und menschliche Pflicht
oergessen und wider Gott, Ehre, Brief und Siegel handeln.“ Der
Rat hoffe also, die Bauerschaft, welche sich für „Aufrichter des heil.
Evangeliums berühme“, werde auch fürder nichts Thätliches gegen
die Stadt vornehmen. Der Aufenthalt in der Umgebung von Nürn⸗
berg sei übrigens den Bauern schon deshalb zu widerraten, weil der
Boden unergiebig sei und sie deshalb keine Vorräte von Lebens—
mitteln finden würden. Auch das Verlangen nach 100 Ztr. Pulver
und etlichen Geschützen gegen Barzahlung wurde abgeschlagen.