445
mung
dern. d
von ih—
hristi dun
ses rist
—
zu thyp
en werde
vien. F
der Wi
ker gelidn
chon lün
en Tom,
ind Shhp
ang wm,
Jetroffeyen
dem Pu—
—X
heqgiment
zugelasen
jet hahen,
utt. wenn
her Set
htlich des
den Lop
—
yes Zolß
igst einen
ing eine
Lug⸗⸗
fahrenen
Ztädre,
qust in
Ankunft
xerreichte
exnberg⸗
it einel
rthänig
yer ans
riehlten
⸗idende
Kaiser konnte das Kapital, das gewiß nicht die Fürsten, wohl aber
die geldkräftigen Städte zu bieten vermochten, konnte besonders die
großen Augsburger Bankiers nicht entbehren. Als die Gesandten
abreisten, konnten sie für sicher annehmen, daß der geplante Reichs—
zoll nicht ins Leben treten und der verrufenen Monopolwirtschaft
der Handelsgesellschaften kein allzugroßes Leid geschehen werde. (Wie
auch geschehen ist, Auch ihre Bemühungen am kaiserlichen Hofe,
Stimmung gegen das Reichsregiment zu machen, waren nicht erfolg—
los. — Bei der vertraulichen Berührung der heiklen religiösen Frage,
in der der Kaiser bemerkte, der Papst beschwere sich sehr über Druck
und Verbreitung lutherischer Bücher in den Städten, stellten sich
die Gesandten, indem sie ihre wahre Gesinnung verleugneten, wie
unschuldige Kinder, die von gar nichts wissen; der Kaiser solle wegen
so grundloser Anschuldigung sich nicht zur Ungnade bewegen lassen.
Die Tage des Reichsregiments waren gezählt. Dieselben Reichs—
fürsten, welche dem Kaiser die Errichtung einer ständischen Reichs—
regierung abgerungen hatten, waren jetzt ebenso eifrig am Werk,
dieselbe zu stürzen. Die hohen Herren wollten überhaupt gar keine
Regierung über sich, auch keine, die sie selber geschaffen und aus
ihrer Mitte zusammengesetzt hatten.
Franz von Sickingen war am 8. Mai 1523 im Burg—
gewölbe seiner Veste Landstuhl seinen Wunden erlegen. Die drei
Fürsten von Hessen, Pfalz, Trier hatten ihn und mit ihm die ganze
Adelsbewegung überwunden und bei dem Zuge gegen den Ritter
allen Geboten des Reichsregiments mit schärfster Mißachtung begegnet.
Der schwäbische Bund hatte — hauptsächlich auf Anregung der
Stadt Nürnberg — gegen den fränkischen Raubadel, Hans Thomas
von Absberg und Genossen, einen erfolgreichen Straf- und Rachezug
ausgeführt (s. S. 340) und die Abmahnungen des Reichsregiments,
welches als oberste Reichsbehörde sich befugt halten mußte, die Sache
selbst zu schlichten, als unbefugte Einmischung schroff und barsch
zurückgewiesen. Es sah aus wie Hohn auf die Ohnmacht des Re—
giments, als das Heer des schwäbischen Bundes am 17. Juli trium—
phierend in Nürnberg einzog. — Zu dieser Gegnerschaft des Reichs⸗
regiments, den rheinischen Fürsten und dem schwäbischen Bund, gesellte
sich dann noch aus besonderen Gründen der Herzog von Bayern.
Der vereinigte Sturmlauf gegen das Reichsregiment, bei dem auch
die Städte nicht unbeteiligt blieben, geschah auf dem Reichstag, der
auf 1. September nach Nürnberg einberufen war, aber nach alter
Gewohnheit wegen langsamen Erscheinens der einzelnen Stände erst
Ende Dezember in Thätigkeit treten konnte.
Alle Mißachtung und Anfeindung hatte das Regiment nicht