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Eine freundliche Fürsorge für die „gemeine Bürgschaft“ bekundete
E. E. Rat, als er i. J. 1434 von Margaretha Haiden, einer ge—
bornen Hallerin, eine dieser aus dem Erbe ihres Vaters Peter Haller
zugefallene, vor dem Irher⸗(Weißgerber⸗) Thürlein am Ausfluß der
Pegnitz gelegene Wiese ankaufte und zu einem öffentlichen Spazier—
und Erholungsplatz herrichten ließ. Nachdem i. J. 1443 dieser
Wiesenplan auf Paul Vorchtels Anregung mit Linden bepflanzt worden,
diente die Hallerwiese Jahrhunderte lang als Hauptbelustigungs—
ort, als Spielplatz für Groß und Klein und war für die bescheidenen
Ansprüche der Bewohner Alt-Nürnbergs alles das, was heutzutage
der „Stadtpark“ für das jetzige Geschlecht ist.
Eine andere Anordnung des Rats in dieser Zeit betraf die
Herstellung eines Friedhofs außerhalb der Stadt. Infolge eines
großen Sterbens von 1437, eines der größten und verderblichsten,
welches in Nürnberg je gewütet hat, wurde im Jahre darauf der
Johanniskirchhof errichtet, der allerdings vorläufig bloß als Land—
kirchhof benützt wurde, indem bis zum Jahre 1519 die Plätze rings
um die Kirchen der Stadt als Begräbnisstätten dienten.