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haltung des Reichswalds sind bereits im vierten Kapitel erwähnt.
Der Handel, die Lebensquelle der Reichsstadt, hatte zu Ludwigs
Zeit bereits großen Aufschwung genommen und eine räumlich weite
Ausdehnung erlangt. Daß Kaiser Ludwig es nicht an sich fehlen
ließ, die nürnbergische Handelsthätigkeit durch seine Maßnahmen zu
unterstützen, wird in einem späteren Kapitel, wo von dem Nürnberger
Handel die Rede ist, dargelegt werden. Und ebenso hat Kaiser
dudwig das naturgemäße Streben der Stadt nach Erweiterung ihrer
Selbstäändigkeit in Gericht und Verwaltung durch verschiedene
Verordnungen unterstützt. Im Jahre 1320 verlieh er der Stadt
das Recht, über „schädliche Leute“ zu richten, womit ihr die hohe
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Stufe mit den Landesfürsten gestellt wurde. Und da das kaiserliche
Schultheißenamt um diese Zeit von wegen dem bekannten Geldmangel
dem Burggrafen verpfändet war, Ludwig aber doch die Stadt vor
etwaigem Mißbrauch, der aus dieser Abhängigkeit des verpfändeten
Schultheißenamts entstehen konnte, sicherstellen wollte, so verordnete
er i. J. 1323, daß, wenn der Schultheiß schädliche Leute nicht richten
mag, soll Albrecht von Resch den Bann haben, und sollte dieser
nicht zur Stelle oder nicht fügsam sein und die Stadt einen anderen
aufstellen, so soll diesem der Gerichtsbann zustehen, bis daß der
Kaiser das Schultheißenamt wieder ausgelöst habe. Die Urkunde
vom 7. April 1331 enthält gleichfalls verschiedene Bestimmungen,
welche die Rechte des Rats hinsichtlich der Gerichtsverwaltung er—
weitern und die Angehörigen der Stadt Nürnberg vor fremden
Gerichten, sowie vor der Verantwortung vor geistlichen Gerichten in
weltlichen Sachen sicherstellen.
Das Andenken an Kaiser Ludwig den Bayer hat Anselm Feuer—
bach in seinem im Nürnberger Justizpalast befindlichen großen
Gemälde verherrlicht, welches den Kaiser darstellt, wie er der Stadt
Nürnberg Handelsfreiheiten gewährt. Ein hübscher Gedanke auch
war es von dem Erbauer des Gasthofes „zum deutschen Kaiser“,
daß er das Steinbild des mit der Geschichte Nürnbergs so eng ver—
hundenen Kaisers an diesem durch seine harmonische Wirkung aus—
gezeichneten Gebäude anbringen ließ.
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Es ist ein fröhliches Wachstum, frisches Leben und Streben,
kräftiges Schaffen auf allen Gebieten, im Handel und Gewerk wie
in der Gemeinde, welches zur Zeit Ludwigs des Bayern in Nürnberg
zu tage tritt. Dies zeigt sich in den mancherlei Bauten und Ein—
richtungen zum gemeinen Besten, namentlich auch in den Anstalten