XII
Fiaker⸗Tarif.
Die Bezahlung geschieht nach dem Tarif, wenn nicht bei
dem Beginn der Fahrt ein Uebereinkommen über den Preis
derselben stattgefunden hat.
A. Zahlung nach der Zeit.
Anzahl der Viertel—
stunden.
Person.
0*
Personen.
3
Versonen.
Personen.
41.
II.
III.
IV.
*2
B. Zahl nach der Entfernung.
Innerhalb der Stadt und des Burgfriedens.
Nr.
2
7
Ver?onen.
46
A
0
50
ecn
6
30
386
für eine Fahrt in die Stadt.
für eine Fahrt von der innern
Stadt Sebalder Seite vor die
Stadt Lorenzer Seite, u. v. d.
innern Stadt Lorenzer Seite
vor die Stadt Sebalder Seite.
für eine Fahrt, bei welcher zwei
Thore, eines von der Lorenzer
u. eines v. d. Sebalder Stadt⸗
seite passirt werden müssen,
od. an 2 solchen Thoren um die
Stadt vorübergefahren wird.
39
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