fullscreen: Alt-Nürnberg

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von Kreussen. Auf dieser winzigen Grundlage allein hätte die Burg⸗ 
— wohl zu keiner territorialen Bedeutung 
rheben können. Die Abenbergischen Erbgüter aber boten einen wohl— 
geeigneten Kern, an den sich eine Anzahl von auf dem Wege privat⸗ 
rechtlicher Erwerbung zusammengebrachten Gütern anschließen und 
sich allmählich zu einem ansehnlichen Ganzen abrunden konnten. 
Im Jahre 1251 fiel dem Burggrafen Friedrich III. durch seine 
Gemahlin Elisabeth der dritte Teil der Stammgüter des ausgestorbenen 
Jerzoglichen Andechs-Meranischen Hauses mit Stadt und Schloß 
Bahreuth zu. Ein anderes Drittel dieser Stammgüter mit Kulmbach 
und der Plassenburg, welches zu gleicher Zeit die Grafen von 
Orlamünde geerbt, fiel dann i. J. 1888 ebenfalls an die Burggrafen. 
Durch zwei Eigenschaften zeichneten sich die Hohenzollern jener 
Zeit vor den meisten ihrer Standesgenossen aus. Einmal hielten sie 
unter sich verwandtschaftlich zusammen und wir hören niemals in 
hrer Familiengeschichte von Bruderkriegen und ärgerlichen Familien— 
wisten, welche den meisten Dynastien so verderblich waren; und dann 
desaßen sie einen scharf ausgeprägten wirtschaftlichen Sinn. Die 
schwere Kunst, zu rechter Zeit bar Geld bei der Hand zu haben, 
verstanden sie ganz meisterhaft und so gelang es ihnen, im VLaufe des 
13. und 14. Jahrhunderts ein Territorium zusammenzubringen, 
welches an Umfang und Bedeutung sich mit vielen angestammten 
Fürftentümern vergleichen konnte. Im Jahre 1863 wurde das 
Burggrafentum Nürnberg durch Kaiser Karl IV. zu Rang und 
Würde eines Reichsfürstentums erhoben und gegen Ende des 14. Jahr— 
hunderts war das Ansehen des burggräflichen Hauses Hohenzollern 
im Reiche bereits so hoch gestiegen, daß, als die Reichsfürsten damit 
umgingen, an Stelle des unnützen Wenzel einen anderen römischen 
önig zu wählen, die Hohenzollern zu jenen Familien gezählt wurden, 
welche auf die Wahl kommen sollten. Der Schwerpunkt dieses 
Hohenzollernschen Fürstentums lag naturgemäß längst in den 
⸗xworbenen Territorien und nicht in dem Burggrafentum, wie es 
den Hohenzollern am Ende des 12. Jahrhunderts überkommen war. 
Dies tritt auch dadurch klar hervor, daß die Burggrafen ihren ständigen 
Aufenthalt nicht etwa in dem östlich der Reichsveste gelegenen, an 
den fünfeckigen Turm sich anlehnenden burggräflichen Schloß, dieser 
Vorburg der Reichsveste, zu Nürnberg nahmen, sondern in der 
Kadolzburg, wo sie schon seit Ausgang des 12. Jahrhunderts 
regelmäßig hausten, bis das i. J. 1331 käuflich erworbene Onolzbach 
Ansbach) als Residenz an die Stelle der alten Abenbergischen 
Stammburg trat. 
Dieselbe Beharrlichkeit und Stetigkeit, welche die hohenzollernschen 
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