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angesehen wurde, der sich durch Paß oder Wanderbuch als sol⸗
chen ausweisen konnte.
Erscheint es ungerecht, den Bürger 365 Tage lang für die
Güte des Straßenpflasters haftbar zu machen, da die Polizei—
diener, die ohnedem die Straßen durchwandern, oder Ange—
stellte des Bauamtes in 12 Monaten gewiß überflüssige Zeit
haben, um eine Beschädigung des Pflasters zu erkeunen und
Abhülfe zu schaffen, ehe eine Lücke weitere schadhafte Stellen
hervorbringt. Bei obiger Annahme bringt es dem Bauamte
Vortheil, wenn es die Lücken nicht sieht und nach zwölf
Monaten die Pflasterung der Straße andern Schultern über—
tragen kaun, und zwar um hohen Preis.
Belege.
7)
Eben so ernstliche Bedenken rufen die S. 28 mitgetheilten Be—
schlüsse wegen des Baues von Straßen im Stadtgebiete wach.
Gegen 81 ist nichts zu erinnern, nur hätte der technischen und
rechtlichen Möglichkeit einer Straße beigefügt werden sollen, daß der
Bau einer solchen nur da gesordert werden kann, wo sie nothwendig ist.
8 2 unterwirft die Privatpersonen einer drückenden und kostspieli⸗
gen Vormundschaft, wie weiter hinten dargethan werden soll.
8 8 hebt den bisher selbst beim Bau von Eisenbahnen üblichen
Gebrauch auf, indem er unentgeltliches Abtreten des Bodens an die
Stadtgemeinde fordert, während die Eisenbahneu des Staats den Be—
sitzer noch jetzt entschädigen und die Entscheidung, wenn er in die an—
gebotene Entschädigung nicht willigt, einem Sachverständigen oder Ge⸗
schwornengericht übertragen, während mit obigem 8 ein Liebhaber von
vielen Straßen, gleichviel ob Bauamt oder Magistrat, bedeuteuden
Schaden stiften kann.
Für 8 4 gilt dasselbe. Er unterwirft die Einzelnen den Ausichten
und dem Geschmack des Bauamts, die sehr kostspielig, gothisch, mittel—
alterlich, altgriechisch, morgenländisch, zukunftlich ꝛc. sein können. Es
erinnert dies an die Zeiten des Erhalters (Konservators) alterthüm—
licher Schanzen und Bauwerke (Heideloff).
8 5 fügt zu der kostenfreien Abtretung des Bodens noch die
haxte Bedingung zu, daß der Grundbesitzer auch die Straße auf seine
Kosten bauen lassen muß, und zwar bis zur nächsten Querstraße,
gibt dem Bauamte das Alleinrecht zum Bau, was dex im