Wohlfahrtspflege
Es erfolgte die Ausbildung wie seither teils in eigenen Kursen, teils durch Zuweisung
zu Privathandelslehranstalten. Die Mehrzahl der zur Ausbildung kommenden Leute besteht aus
Schwerbeschädigten. Oer größte Teil der Teilnehmer an den von der Fürsorge selbst unter—
haltenen Kursen besteht aus Lazarettinsassen der Nürnberger und auswärtigen Fürsorgestellen.
Neu errichtet wurde im Berichtsjahr ein Unterrichtskurs für Steno typisten. Als Vor—
bedingung für diesen Kurs wurde der Besuch eines Sammelkurses oder einer städtischen Fort—
bildungsschule verlangt.
Für die kriegsbeschädigten Postbetriebsarbeiter hat sich weitere
Ausbildung als notwendig erwiesen, damit diese Leute den Anforderungen ihrer Dienstesstellen
gerecht werden können. Die Teilnehmerzahl war in diesen Kursen sehr groß. An eigenen
Kursen bestanden demnach bei der Fürsorge ein Linksschreibkurs, ein Maschinenschreibkurs.
ein Stenotypistenkurs, 5 Sammelkurse und 6 Postkurse.
Der Unterstützungssatz für Kursbesucher blieb ohne Anderung. Die gesamte
Teilnehmerzahl an den Kursen betrug 384. Außerdem wurden Kriegsbeschädigte noch an anderen
Schulen GBauschule, Kunstschule, höhere technische Lehranstalt, landwirtschaftliche Winter—
chule und auswärtige Bildungsanstalten) ausgebildet. Die bei der Landesgewerbeanstalt
eingerichteten Handwerkerfachkurse wurden ebenfalls von 24 Kriegsbeschädigten
erfolgreich besucht. 7 Kriegsbeschädigte lernten bei Handwerksmeistern um.
Im Berichtsjahr wurde die Werkstätte der Nervenstation sowie die Äbungswerkstätte
der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg aufgelöst. Einzelne Kriegsblinde sind in der Blinden-
mistalt in verschiedenen Fächern unterrichtet worden.
Unterstützungswesen. Das im FJahre 1919 eingeführte System des laufenden 3 u⸗
schusses wurde im Berichtsjahre beibehalten. In fortlaufender Unterstützung standen rund
70 erwerbsunfähige Kriegsbeschädigte; freie ärztliche Behandlung wurde in 412 Fällen ge—
währt. wirtschaftliche Fürsorge wurde in 2513 Fällen eingeleitet.
Stellenvermittlung. Die Unterbringung der Ssch werbeschädigten ist nun—
nehr durch das Reichsgesetz vom 6. April 1020 endgültig geregelt, die UÜbergangsvorschriften
iber Kündigung und Entlassung bestehen noch bis J. April 1922 weiter. Auf Grund dieses
Zwangseinstellungsgesetzes wurden die sämtlichen Nürnberger Betriebe und
Verwaltungen kontrolliert und die Einstellung der Schwerbeschädigten nach den gesetzlichen
Bestimmungen durchgeführt. Die Unterbringung der noch in Nürnberg ansässigen arbeitslosen
30 Schwerbeschädigten bietet bei normaler Geschäftslage keine unüberwindlichen Schwierig⸗
keiten.
Der Kriegsbeschädigtenfürsorgestelle wurde durch die Regierung die Arbeitsfürsorge
für Schwerbeschädigte für den ganzen Kreis Mittelfranken übertragen; um die Durchführung
des Gesetzes auch auf dem Lande zu gewährleisten, wurde eine Reihe Bezirksämter besucht,
dortselbst Berufsberatung abgehalten und im Anschluß daran die Betriebe des betreffenden
Bezirksamtes oder der Stadtgemeinde besichtigt und die für die Schwerbeschädigten geeig⸗
neten Plätze ausfindig gemacht und besetzt. Hierbei wurde beobachtet, daß die Durchführung
des Gesetzes und die Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen auf dem Lande sehr
viel zu wünschen übrig läßt, und daß die ländlichen Gemeinden durchwegs das Bestreben haben,
ihre Beschädigten möglichst in die Industriebezirke und in die Großstädte abzuschieben. Dies
wird dadurch erleichtert, daß die Demobilmachungsvorschriften über die Freimachung von Ar—
beitsplätzen und die Zuzugsvorschriften aufgehoben wurden, so daß es den Krieasbeschädigten
möglich ist, Wohnsitz und Arbeit nach ihrem Belieben zu suchen.
Nach dem neuen Gesetz vom 6. April 1020 obliegt die Durchführung der gesamten Für—
sorgemaßnahmen den Haupftfürsorgestellen, in Bayern den Kreisregierungen. Auf Grund