Frankfurt am Main, mit dem Nürnberg, wie erklärlich, stets in den
zallerengsten Handelsbeziehungen stand. Hier wurde an einem be—
stimmten Tage alljährlich in der Herbstmesse von dem Frankfurter
Schöffenrate eine Gerichtssitzung abgehalten, die man das Pfeifergericht
nannte. Die Abgesandten von Nürnberg, Bamberg und Worms thaten
sich zusammen und zogen, begleitet von den in der Stadt gerade au—
wesenden Kaufleuten der drei Städte in feierlichem Zuge nach dem
Römer, dem Frankfurter Stadthaus, wo die Gerichtssitzung stattfand.
Die Kaufleute waren in rote Mäntel gekleidet. Ihnen voran schritten
drei Pfeifer (daher der Name „Pfeifergericht“) in blauen, mit Gold
verbrämten Mänteln, die auf altmodischen Instrumenten altfränkische
Melodien bliesen. Im großen Saale des Römers hielten die Abge—
sandten der Reihe nach eine Rede und übergaben ihre Geschenke, jeder
besonders, worauf ihnen der Vorsitzende des Gerichts, der Stadt⸗
schultheiß, die Erneuerung der Zollfreiheit auf ein Jahr zusagte. Die
Kaufleute, die an der Prozession teilgenommen hatten, wurden in einem
Gasthofe der Stadt und zwar am frühen Morgen von der Stadt
Frankfurt, nach beendigter Ceremonie von den Abgesandten ihrer Städte
selbst bewirtet. Die geschilderte Ceremonie hat noch im Jahre 1801
stattgefunden. Nach Brüssel wurde jährlich ein Kanzleibote hingeschickt
mit einem Schwerte von der außergewöhnlichen Länge von über vier
Ellen, mit einem bleichgelben ledernen Gürtel, mit einem Pack Näh—
nadeln von sechserlei Gattung und mit einem Goldgulden. Auf dem
Relief im Rathaussaal, das diese Ceremonie sinnbildlich darstellt, sehen
wir außerdem noch an dem gewaltigen Schwert ein paar Hand⸗
schuhe hängen.
Am wichtigsten für unsere Kenntnis der Handelsverhältnisse
Nürnbergs ist eine aus München vom 12. September 1832 datierte
Urkunde Ludwigs des Bayern, in der der König den Nürnbergern
alle ihre Rechte und Freiheiten speziell am Zoll und dem sogen. Pfund⸗
recht in etwa 70 Städten bestätigt und erneuert.
Es sind die wichtigsten Städte in der Schweiz und Burgund,
in dem sogen. Arelatischen Königreich, den Rhein entlang, in Belgien
und in den Niederlanden, ferner Würzburg und Bamberg, Amberg
und Regensburg, Cham und Eger, München und Passau, in denen
den Nürnbergern ihre Zollfreiheit bestätigt wird. Einzeln, außer der
Reihe der übrigen steht Lübeck. Forts. folgt).