Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

Frankfurt am Main, mit dem Nürnberg, wie erklärlich, stets in den 
zallerengsten Handelsbeziehungen stand. Hier wurde an einem be— 
stimmten Tage alljährlich in der Herbstmesse von dem Frankfurter 
Schöffenrate eine Gerichtssitzung abgehalten, die man das Pfeifergericht 
nannte. Die Abgesandten von Nürnberg, Bamberg und Worms thaten 
sich zusammen und zogen, begleitet von den in der Stadt gerade au— 
wesenden Kaufleuten der drei Städte in feierlichem Zuge nach dem 
Römer, dem Frankfurter Stadthaus, wo die Gerichtssitzung stattfand. 
Die Kaufleute waren in rote Mäntel gekleidet. Ihnen voran schritten 
drei Pfeifer (daher der Name „Pfeifergericht“) in blauen, mit Gold 
verbrämten Mänteln, die auf altmodischen Instrumenten altfränkische 
Melodien bliesen. Im großen Saale des Römers hielten die Abge— 
sandten der Reihe nach eine Rede und übergaben ihre Geschenke, jeder 
besonders, worauf ihnen der Vorsitzende des Gerichts, der Stadt⸗ 
schultheiß, die Erneuerung der Zollfreiheit auf ein Jahr zusagte. Die 
Kaufleute, die an der Prozession teilgenommen hatten, wurden in einem 
Gasthofe der Stadt und zwar am frühen Morgen von der Stadt 
Frankfurt, nach beendigter Ceremonie von den Abgesandten ihrer Städte 
selbst bewirtet. Die geschilderte Ceremonie hat noch im Jahre 1801 
stattgefunden. Nach Brüssel wurde jährlich ein Kanzleibote hingeschickt 
mit einem Schwerte von der außergewöhnlichen Länge von über vier 
Ellen, mit einem bleichgelben ledernen Gürtel, mit einem Pack Näh— 
nadeln von sechserlei Gattung und mit einem Goldgulden. Auf dem 
Relief im Rathaussaal, das diese Ceremonie sinnbildlich darstellt, sehen 
wir außerdem noch an dem gewaltigen Schwert ein paar Hand⸗ 
schuhe hängen. 
Am wichtigsten für unsere Kenntnis der Handelsverhältnisse 
Nürnbergs ist eine aus München vom 12. September 1832 datierte 
Urkunde Ludwigs des Bayern, in der der König den Nürnbergern 
alle ihre Rechte und Freiheiten speziell am Zoll und dem sogen. Pfund⸗ 
recht in etwa 70 Städten bestätigt und erneuert. 
Es sind die wichtigsten Städte in der Schweiz und Burgund, 
in dem sogen. Arelatischen Königreich, den Rhein entlang, in Belgien 
und in den Niederlanden, ferner Würzburg und Bamberg, Amberg 
und Regensburg, Cham und Eger, München und Passau, in denen 
den Nürnbergern ihre Zollfreiheit bestätigt wird. Einzeln, außer der 
Reihe der übrigen steht Lübeck. Forts. folgt).
	        
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