Metadaten: Johannes Platterberger, Dietrich Truchseß: Excerpta chronicarum (dt. Weltchronik), 1. Teil – Nürnberg, STN, Cent. II, 86

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2568. [1613, II, 23 a| 18. Mai 1613: 
Georgen Schneider, brieffmahler zu Wördt, soll 
man anzaigen, Meine Herren lassen es bey ihren vorigen beschai- 
den bleiben und solle er nur mit dergleichen supplicirn Meine 
Herren nicht mehr molestirn. 
2569, [1613, II, 25 a] 16. Mai 1613: 
Die von Hans Pezoldt, goldschmid, undt Niclas 
Welcker, wirt zur Weisen Tauben besagte goldschmids- und 
webersgesellen wegen des auf dem Schwabenberg gehabten 
lermans soll man fur die Fünf stellen und deren alda schuldig 
befundenen mit der straf nicht schonen. 
2570. [1613, II, 28 b] 21. Mai 1613: 
Joachim Prechtel, kupfferstecher, ist der arrest auff 
des ausgetrettenen Heinrich Ulrichs kupffern verstattet, doch 
Meinen Herren und andern glaubigern an ihren rechten und 
gerechtigkeiten unabbrüchig und unschädlich. 
2571. [1613, II, 48 b] 31. Mai 1613; 
Hans Jörg Flöttern, flachmalern in der neuen 
gassen, zu erlauben, sein privet, welches schadhafft worden, uff 
die straff firmen zu lassen. 
25402. [1613, II, 14 a] 8. Juni 1613: 
Hansen Dublang im loch soll man auslassen, inmassen 
uf seiner sag geschrieben, mit der anzeig, werde er und sein weib 
mit dergleichen sachen wider komen, soll ihnen eins zum andern 
gegeben werden. 
Den goldschmidt in der Lauffergassen, der allerley falsche 
arbeitt von messing und kupffer mache, soll man erfordern und 
auf dergleichen verbottene arbeit zu rede halten. 
Den geschwornen goldschmiden auch anzeigen, weil 
verbotten, dergleichen arbeit zu machen, sollen sie auf acht haben 
und die verbrecher mit offener rüeg furnemen. 
2573. [1613, II, 56 a] 23. Juni 1613: 
... Hans Buechner‘!) von Haidelbach, zingiesser, 
soll man ... das bürgerrecht auff bewerung der maisterstück 
zusagen ... 
1) Vgl. Demiani, Frangois Briot, Caspar Enderlein und das Edelzinn 5. 84 
(wurde nach dem Meisterbuch der Nürnberger Kannengießer 1613 Meister und 
starh 1639).
	        
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