Volltext: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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schweiger Hopfenbau vom Mittelalter her wohl in ziemlicher Ausdehnung 
vorhanden war, aber infolge der erzeugten geringen Qualitäten, die für 
das bayerische Bier nicht taugten, die frühere Bedeutung verloren hatte. 
Bayerns Ausfuhr wird sich gegen Ende der 1850er Jahre auf ungefähr 
35—40 000 Ztr. belaufen haben, deren größerer Teil innerhalb Deutsch— 
lands abgesetzt wurde, während nur kleinere Quantitäten den Weg nach 
den übrigen Ländern Europas und über See gefunden haben dürften. 
Dem weiten Transporte unserer Hopfen stand eben das seit 1880 bestehende 
Verbot des Hopfen-Schwefelns entgegen, dessen Aufhebung aber immer 
mehr als eine conditio sine qua non betrachtet wurde, wenn anders 
nicht der Absatz der andauernd steigenden Produktion darunter leiden sollte. 
Es war im Jahre 1855, als Reichsrat von Niethammer, der damalige 
zweite Vorsitzende des General-Komités des landwirtschaftlichen Vereins, 
Veranlassung nahm, die Vornahme eines vergleichenden Versuches hin— 
sichtlich der verschiedenen Aufbewahrungsarten von Hopfen anzuregen, und 
dieser Vorschlag fand auf Seite des General-Komités um so bereitwilligere 
Aufnahme, als letzteres fast gleichzeitig vom Kgl. Ministerium zur Abgabe eines 
Gutachtens über die von mehreren Nürnberger Hopfenhändlern nachgesuchte 
Aufhebung des Verbotes des Hopfen-Schwefelns aufgefordert worden war. 
Wir werden weiter unten auf diese hochwichtige Angelegenheit zurückkommen; 
hier genügt es, zu konstatieren, daß im Jahre 1858 das Schwefelverbot 
für den zum Export bestimmten Hopfen, jedoch nur für das mittelfränkische 
Gebiet, aufgehoben wurde. Die, wenn auch nur bedingte Aufhebung des 
Schwefelverbotes festigte ganz besonders unsere Stellung gegenüber England 
und Belgien, wo derlei Verbote nie existierten, und unserer Produktion 
und unserem Handel kam sie in größerem Maße zu statten, als man 
anzunehmen berechtigt war; denn die Jahre 1868 - 1862, in welch letzterem 
das Schwefeln gänzlich freigegeben wurde, brachten eine bedeutend er— 
höhte Nachfrage für bayerischen Hopfen, die um so größer wurde, als die 
nach und nach im übrigen Deutschland und im Auslande entstandenen, 
auf bayerischem Systeme begründeten Brauereien an Zahl und Umfang 
ihrer Produktion immer mehr erstarkten. Das Jahr 1860 kann in der 
Geschichte unseres Hopfenbaues als ein hervorragendes insofern bezeichnet 
werden, als es die bis dahin höchsten Preise des Jahrhunderts (340/480 M 
per 50 Ke) brachte und eine überraschend große Vermehrung der Anlagen 
zur Folge hatte. Bis 1863 — also 10 Jahre nach Aufnahme der ersten 
offiziellen Statistik — hatte sich Bayerns Hopfenbauareal auf 17657 Hektare 
erhöht, was gegen 1858 einer Zunahme von fast 6200 entspricht. In 
diesen Jahren einer so mächtigen Vergrößerung des Hopfenbaues waren 
die Stangenpreise außerordentlich gestiegen, und dieser Umstand trug viel 
dazu bei, daß man sich der schon kurz erwähnten Kultur an Draht mit 
mehr Interesse zuwandte. Durch die in Württemberg, Baden und Posen
	        
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