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schweiger Hopfenbau vom Mittelalter her wohl in ziemlicher Ausdehnung
vorhanden war, aber infolge der erzeugten geringen Qualitäten, die für
das bayerische Bier nicht taugten, die frühere Bedeutung verloren hatte.
Bayerns Ausfuhr wird sich gegen Ende der 1850er Jahre auf ungefähr
35—40 000 Ztr. belaufen haben, deren größerer Teil innerhalb Deutsch—
lands abgesetzt wurde, während nur kleinere Quantitäten den Weg nach
den übrigen Ländern Europas und über See gefunden haben dürften.
Dem weiten Transporte unserer Hopfen stand eben das seit 1880 bestehende
Verbot des Hopfen-Schwefelns entgegen, dessen Aufhebung aber immer
mehr als eine conditio sine qua non betrachtet wurde, wenn anders
nicht der Absatz der andauernd steigenden Produktion darunter leiden sollte.
Es war im Jahre 1855, als Reichsrat von Niethammer, der damalige
zweite Vorsitzende des General-Komités des landwirtschaftlichen Vereins,
Veranlassung nahm, die Vornahme eines vergleichenden Versuches hin—
sichtlich der verschiedenen Aufbewahrungsarten von Hopfen anzuregen, und
dieser Vorschlag fand auf Seite des General-Komités um so bereitwilligere
Aufnahme, als letzteres fast gleichzeitig vom Kgl. Ministerium zur Abgabe eines
Gutachtens über die von mehreren Nürnberger Hopfenhändlern nachgesuchte
Aufhebung des Verbotes des Hopfen-Schwefelns aufgefordert worden war.
Wir werden weiter unten auf diese hochwichtige Angelegenheit zurückkommen;
hier genügt es, zu konstatieren, daß im Jahre 1858 das Schwefelverbot
für den zum Export bestimmten Hopfen, jedoch nur für das mittelfränkische
Gebiet, aufgehoben wurde. Die, wenn auch nur bedingte Aufhebung des
Schwefelverbotes festigte ganz besonders unsere Stellung gegenüber England
und Belgien, wo derlei Verbote nie existierten, und unserer Produktion
und unserem Handel kam sie in größerem Maße zu statten, als man
anzunehmen berechtigt war; denn die Jahre 1868 - 1862, in welch letzterem
das Schwefeln gänzlich freigegeben wurde, brachten eine bedeutend er—
höhte Nachfrage für bayerischen Hopfen, die um so größer wurde, als die
nach und nach im übrigen Deutschland und im Auslande entstandenen,
auf bayerischem Systeme begründeten Brauereien an Zahl und Umfang
ihrer Produktion immer mehr erstarkten. Das Jahr 1860 kann in der
Geschichte unseres Hopfenbaues als ein hervorragendes insofern bezeichnet
werden, als es die bis dahin höchsten Preise des Jahrhunderts (340/480 M
per 50 Ke) brachte und eine überraschend große Vermehrung der Anlagen
zur Folge hatte. Bis 1863 — also 10 Jahre nach Aufnahme der ersten
offiziellen Statistik — hatte sich Bayerns Hopfenbauareal auf 17657 Hektare
erhöht, was gegen 1858 einer Zunahme von fast 6200 entspricht. In
diesen Jahren einer so mächtigen Vergrößerung des Hopfenbaues waren
die Stangenpreise außerordentlich gestiegen, und dieser Umstand trug viel
dazu bei, daß man sich der schon kurz erwähnten Kultur an Draht mit
mehr Interesse zuwandte. Durch die in Württemberg, Baden und Posen