Volltext: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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die auch sonst für die Erkenntnis der Beschaffenheit des älteren Bauern— 
hofes von Wichtigkeit erscheinen. 
So hatte der Eberhardshof 1688 ein wohlgebautes Bauernhaus von 
Fachwerk mit einem Ziegeldach. Daran war ein großer Keller gebaut. 
Von den zwei Städeln, die an einander lagen, war der eine halb mit 
Stroh, halb mit Ziegeln gedeckt. Ferner stand auf dem Hof ein mit 
Stroh gedeckter Stadel bei der „Weth“, der Viehschwemme, ein neuge— 
bautes Hofhäuslein mit besonderen Feuerrechteu und ein Backofen, beide 
mit Ziegelbedachung. Zur Aufbewahrung von Winterfütterung diente eine 
steinerne und hölzerne Rübengrube. Endlich war noch die Brandstatt eines 
Kost- oder Tagwerkerhäusleins, das Feuerrecht besaß, zu sehen. An die 
Hofstatt schloß sich der Baumgarten in der Größe von einem Tagwerk, 
der mit einer lebendigen Hecke umzäunt war, ferner 4 Tagwerk Kraut-— 
zgarten und Tagwerk Rübengarten. Der Zaun, der früher die Hof⸗ 
statt umgeben hatte, war, wohl im dreißigjährigen Krieg, abgekommen, aber 
die Aufzeichnung unterläßt nicht, hervorzuheben, daß der Besitzer befugt 
sei, die ganze Hofreit mit einem Zaun zu umfangen. 
Der Hinterhof hatte in derselben Zeit an Gebäuden aufzuweisen ein 
wohlgebautes Haus mit Unter- und Oberstuhe — also ausnahmsweise 
— 
Das Haus war vollständig mit Ziegeln gedeckt, der Stadel nur zur Hälfte. 
Auch der Backofen hatte Ziegeldachung, während ein doppelter Schwein— 
tall mit Brettern bedeckt war. Die Gebäulichkeiten des Bauernhofes zu 
St. Leonhard, welcher der Kirche gegenüberlag, bestanden aus einem großen 
Wohnhaus mit drei Zinswohnungen, einem Hofhäuslein, einem Backofen, 
einem großen Stadel und einem Schöpfbrunnen. All diese Gebäude 
varen mit Ziegeldachung versehen. Die Hofreit war rings von einem 
„Tüll“ (einem Bretterzaun) und einem Lichtzaun (undurchflochtener Zaun 
oder Lattenzaun) umfriedigt. Noch ein Beispiel aus dieser Zeit. Zu dem 
Hof des Deutschordens zu Röthenbach bei Stein gehörten i. J. 1688 an 
Gebäuden ein Hof- oder Zinshäuslein, das bei dem Mangel des eigent— 
lichen, nach einem Brande wahrscheinlich noch nicht wieder erbauten, 
Bauernhauses als Wohnung für den Besitzer zu dienen hatte, einen bau— 
älligen, mit Stroh gedeckten Stadel, einen mit Ziegeln gedeckten Back— 
ofen und über den Weg in einem „Peuntlein“, also in besonderer Um— 
zäunung, 84 Tagwerk Garten, aber damals ohne Bäume. 
Diese Verhältnisse änderten sich, so weit sich ersehen läßt, im 
wesentlichen auch im 18. Jahrhundert nicht. Und auch im 19. Jahr— 
hundert ist die Anlage im allgemeinen dieselbe geblieben, wenn auch im 
einzelnen mancherlei Veränderungen und Verbesserungen zu Tage getreten 
sind. Die Behausung ist in der Grundform die nämliche wie vor Jahr— 
—F
	        
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