Volltext: 1834-1884 (2. Band)

Richtigstellung des Problems. 
gestattet gewesen. Auf der damaligen Universität als Student imma— 
trikuliert, rief der über dieses eigenmächtige Verfahren erzürnte Vater 
ihn plötzlich zurück, und der endlose Zimmerarrest begann.) Wäh— 
rend dieser Gefangenhaltung erhielt Daniel von feinem Vater Unter— 
richt in der lateinischen Sprache, Weltgeschichte und Arithmetik. Sein 
Gang war nach der Befreiung schwankend wie der eines Kindes, das 
erst gehen lernt, und wurde ihm deswegen, zur Vermeidung von 
Lächerlichkeiten und Aufsehen, ein Tanzmeister zur Erteilung des 
Unterrichts in Haltung und Stellung beigegeben. Im Tanzen aber 
machte er keine Fortschritte. Da hatten die Nürnberger also einen 
Vergleich mit dem strammen Burschen vom 26. Mai 1828 zur 
Hand! Daniel war erst als Jüngling, nicht als Säugling, einge— 
sperrt worden, war nicht angebunden und nicht in ewiger Nacht ein— 
gehüllt gewesen, hatte Vater und Dienstmagd um sich und Unter— 
redungen gehört. „Daniel, von Hausers Erscheinen und Schicksal 
unterrichtet, äußerte, wie auch letzterer, großes Verlangen nach gegen— 
seitiger Bekanntschaft. Bei dem im Theater gewählten Zusammen— 
treffen war ihre Mitteilung kurz, und ihre Blicke waren fest auf— 
einander geheftet. Daniel fühlte keine Zuneigung zu Hauser und 
wich ihm aus.“ Er starb den 30. Janunar 1830 an einer Lungen— 
entzündung. (Aus Hickels Manußkript.) 
Es sind in unserem Jahrhundert der Offentlichkeit schon so viele 
Einkerkerungen erschlossen worden, daß die heutigen Zeitungslügner 
ein richtigeres Bild von solchen Dingen zu entwerfen wissen als die 
früheren Hauserianer. Anfang 1883 lief folgende Sensationsnach— 
richt durch die Tagblätter: „Dresden, 20. Januar. Eine Schreckens— 
nachricht durchläuft unsere Stadt. In dem benachbarten Industrie— 
städtchen Radeberg (7000 Einwohner) soll unter eigentümlichen Um— 
ständen ein längst totgeglaubtes männliches Wesen aus Jahrzehnt 
F 
) Hickel schreibt: „Eine (im Nachlaß) aufgefundene letzte Willensäußerung, 
welche Taniels Mutter vor ihrem Tode für ihren, kaum einige Jahre alten Sohn 
niederschrieb, sicherte ihrem Daniel nach erlangter Volljährigkeit die freie Wahl 
zur Heirat nebst einer Mitgift von 20,000 Gulden als mütterliches Erbe. Dr. 
Fleischmann mag die Verheimlichung dieses letzten Willens seiner verstorbenen 
Frau zur Hintertreibung einer Vermögensteilung für besser erachtet haben.“
	        
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