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Dekanen die Vollmacht zu Promotionen; dazu kamen einige andere Amts-
geschäfte. Die Professoren bildeten den Senat und wählten aus ihrer Mitte
den Rektor; dieser führte die Studentenmatrikel und überwachte die Aus
übung der Universitätsgesetze und die Erfüllung von Verordnungen und Be
schlüssen. Der Rektor amtierte ein Jahr, während zu Zeiten des Gymnasiums
die Rektoren beständig angestellt waren. Am Stiftungstage der Universität,
dem 29. Juni, fand der Rektoratswechsel statt; gewöhnlich wurde das Amt
hach den Fakultäten gleichmässig vertheilt; seit 1748 war Bedingung zur Er
‚angung des Rektorats wenigstens vierjährige Anwesenheit in Altdorf, Der
abtretende Rektor musste als Prorektor den Rektor im Behinderungsfalle ver-
treten; war auch dieser verhindert, trat für ihn dessen Vorgänger, der Ex-
rektor, ein. Des Rektors erste Amtshandlung war die Berufung des Senats
zur Wahl der Dekane der Fakultäten, Neben den ordentlichen Professoren
gab es ausserordentliche, welche nicht zum Senat gehörten. Beide eröffneten
ihre Thätigkeit durch eine Auspicialrede, zu welcher ein gedrucktes Programm
einlud; nach dieser schrieben sie sich in die Professorenmatrikel ein.
Die akademischen Bürger Altdorfs kamen nicht allein aus Deutschland,
sondern auch »Engelländer, Dennemärcker, Franzosen, Irrländer, Schotten,
ltaliäner, Lieffländer, Lothringer, Böhmen, Pohlen, Reussen, Schweden, Sieben-
bürger, Ungarn, ja auch Griechen« suchten das mittelfränkische Landstädtchen
auf. Ihre Zahl schätzte Baier bis 1714 auf mehr als 15000, und diese Ziffer
war bis 1794 auf 20000 gestiegen. Die Höchstziffer erreichte das Jahr 1620.
Die Studenten führten das ungebundene Leben des Mittelalters; schon 1579
musste die Stadt um der nächtlichen Studententumulte willen die Wache ver.
stärken und nächtliche Streifen veranstalten, wobei die ergriffenen Studiosi,
in Eisen gesperrt, dem Rektor überantwortet wurden. Ein Mandat vom
ı2. Mai 1627 ergeht sich in herben Klagen über das Treiben der Studenten,
und die Fruchtlosigkeit aller dagegen gerichteter Verordnungen liess schon
1664 den Rechtskonsulenten Georg Wölckern die Idee der Verlegung der
Universität nach Nürnberg erwägen. Besonders galt es immer wieder gegen
den Pennalismus anzukämpfen; darunter verstand man die hergebrachten Miss-
handlungen, welche die jungen, vom Gymnasium oder von einer dem Pen-
nalismus nicht huldigenden Universität kommenden Studenten von den älteren
zu erdulden hatten, bis sie »nach Jahr und Tag«, d. h. nach ı Jahre,
6 Wochen, 6 Stunden und 6 Minuten, als wirkliche Studiosi anerkannt
wurden; noch 1774 erschien ein Dekret gegen diesen Missstand. Dazu kamen
noch in der zweiten Hälfte des XVIHM. Jahrhunderts geheime Verbindungen
der Studenten, wie der Fassbinderorden, gegen den sich ein Mandat von
1768 wendete; noch 1795 wurde jedem Mitglied eines solchen Geheimbundes
die Relegation mit Versendung des Relegationspatents an alle Universitäten
angedroht. An erlaubten Zerstreuungen gab es ausser den beliebten Spazier-
gängen in die schöne Umgebung und ausser dem Besuche Nürnbergs Tanz-
vergnügungen; Theater spielten anfangs die Alumnen, während später der
Fhespiskarren in der Universitätsstadt einkehrte, Ferien gab es anfangs vom