Objekt: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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Dekanen die Vollmacht zu Promotionen; dazu kamen einige andere Amts- 
geschäfte. Die Professoren bildeten den Senat und wählten aus ihrer Mitte 
den Rektor; dieser führte die Studentenmatrikel und überwachte die Aus 
übung der Universitätsgesetze und die Erfüllung von Verordnungen und Be 
schlüssen. Der Rektor amtierte ein Jahr, während zu Zeiten des Gymnasiums 
die Rektoren beständig angestellt waren. Am Stiftungstage der Universität, 
dem 29. Juni, fand der Rektoratswechsel statt; gewöhnlich wurde das Amt 
hach den Fakultäten gleichmässig vertheilt; seit 1748 war Bedingung zur Er 
‚angung des Rektorats wenigstens vierjährige Anwesenheit in Altdorf, Der 
abtretende Rektor musste als Prorektor den Rektor im Behinderungsfalle ver- 
treten; war auch dieser verhindert, trat für ihn dessen Vorgänger, der Ex- 
rektor, ein. Des Rektors erste Amtshandlung war die Berufung des Senats 
zur Wahl der Dekane der Fakultäten, Neben den ordentlichen Professoren 
gab es ausserordentliche, welche nicht zum Senat gehörten. Beide eröffneten 
ihre Thätigkeit durch eine Auspicialrede, zu welcher ein gedrucktes Programm 
einlud; nach dieser schrieben sie sich in die Professorenmatrikel ein. 
Die akademischen Bürger Altdorfs kamen nicht allein aus Deutschland, 
sondern auch »Engelländer, Dennemärcker, Franzosen, Irrländer, Schotten, 
ltaliäner, Lieffländer, Lothringer, Böhmen, Pohlen, Reussen, Schweden, Sieben- 
bürger, Ungarn, ja auch Griechen« suchten das mittelfränkische Landstädtchen 
auf. Ihre Zahl schätzte Baier bis 1714 auf mehr als 15000, und diese Ziffer 
war bis 1794 auf 20000 gestiegen. Die Höchstziffer erreichte das Jahr 1620. 
Die Studenten führten das ungebundene Leben des Mittelalters; schon 1579 
musste die Stadt um der nächtlichen Studententumulte willen die Wache ver. 
stärken und nächtliche Streifen veranstalten, wobei die ergriffenen Studiosi, 
in Eisen gesperrt, dem Rektor überantwortet wurden. Ein Mandat vom 
ı2. Mai 1627 ergeht sich in herben Klagen über das Treiben der Studenten, 
und die Fruchtlosigkeit aller dagegen gerichteter Verordnungen liess schon 
1664 den Rechtskonsulenten Georg Wölckern die Idee der Verlegung der 
Universität nach Nürnberg erwägen. Besonders galt es immer wieder gegen 
den Pennalismus anzukämpfen; darunter verstand man die hergebrachten Miss- 
handlungen, welche die jungen, vom Gymnasium oder von einer dem Pen- 
nalismus nicht huldigenden Universität kommenden Studenten von den älteren 
zu erdulden hatten, bis sie »nach Jahr und Tag«, d. h. nach ı Jahre, 
6 Wochen, 6 Stunden und 6 Minuten, als wirkliche Studiosi anerkannt 
wurden; noch 1774 erschien ein Dekret gegen diesen Missstand. Dazu kamen 
noch in der zweiten Hälfte des XVIHM. Jahrhunderts geheime Verbindungen 
der Studenten, wie der Fassbinderorden, gegen den sich ein Mandat von 
1768 wendete; noch 1795 wurde jedem Mitglied eines solchen Geheimbundes 
die Relegation mit Versendung des Relegationspatents an alle Universitäten 
angedroht. An erlaubten Zerstreuungen gab es ausser den beliebten Spazier- 
gängen in die schöne Umgebung und ausser dem Besuche Nürnbergs Tanz- 
vergnügungen; Theater spielten anfangs die Alumnen, während später der 
Fhespiskarren in der Universitätsstadt einkehrte, Ferien gab es anfangs vom
	        
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