Volltext: 1828-1833 (1. Band)

Wüůst. 
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Schritt hohen, schlecht gepflasterten Schloßberg und die 92 Treppen 
zu seinem Gefängnis. Und das alles hat er geleistet: 1) nach einer 
ermüdenden Fußwanderung, 2) mit zu engen Stiefeln, 3) ohne Unter— 
stützung, 4) ohne daß er sich die Füße wund lief. 
Er spricht, und zwar, wie man es allerorts von so vielen 
seines Standes hören kann, in abgebrochenen Sätzen, war also auch 
in diesem Stück ein ganz normaler Bauernsprößling. 
Als der Untersuchungsrichter den 4. November 1829 Zweifel 
gegen die Außerungen Regensburg und Neue Thor g'wiß 
erst baut worn aussprach und den legal beeidigten Weickmann 
aufforderte, sich „über seine deßfallsige Angabe zu besinnen“, erhielt 
er die Antwort: „Es ist mir genau erinnerlich, die bezeichneten 
Worte, so mie ich (1828) angegeben, vernommen zu haben.“ Und 
1834: „Kaspar Hauser hat auch die Anweisung des Thorexaminators 
(der ihm mit der Hand die Wohnung des Rittmeisters zeigte) wohl 
und sogleich verstanden und ist auch ganz allein an die Woh⸗ 
nung des Herrn Rittmeisters hingegangen.“ Wüst war am 21. No— 
vember 1828 von dem Magistratsrat Turkowitz zu Protokoll ver— 
nommen worden, was ihm den 28. Dezember 1829 „langsam und 
deutlich vorgelesen wurde“. Als er seine Wahrnehmungen bestätigtez 
warf die Kasparkommission ein: „Nach den über den ersten Zustand 
des Hauser erholten Erfahrungen, so dürfte es zu bezweifeln sein, 
daß Haufer auf Erkundigung nach seiner Heimat geantwortet habe: 
Das darf ich nicht fagen.“ Antwort: „Ich habe genau aus 
dem Munde des Hauser vernommen: dös därf ih nit sagen, ich 
bezeuge dies bei meiner Dienstpflicht, und ob ich den Hauser gleich⸗ 
wohl noch zum öftern hierauf frug, warum er es nicht sagen dürfe, 
wo er her, oder wo seine Heimat sei, so konnte ich dennoch keine 
weitere Antwort denn: dös wois ih nit, erzielen. Übrigens habe 
ich auch diese meine Wahrnehmung dem Herrn Polizei-Offizianten 
Röder angezeigt.“) Noch im Jahre 1834 wurde Wüst von einer 
1) Der indessen gläubig gewordene Röder ‚der erst am 17. Dezember 1828 
eine schriftliche Anzeige erstattet hat und nie eidlich vernommen worden ist, wollte 
oder konnte sich dieser Mitteilung ein Jahr später nicht mehr erinnern. Darauf 
kommt nun selbstverständlich gar nichts an, sondern auf Wüsts eigene Wahr-—
	        
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