Volltext: 1828-1833 (1. Band)

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Ein Prediger in der Wüste. 
Um zu solchen Aufschlüssen zu gelangen, dürfte nach meinem 
Dafürhalten nur der eine, allerdings etwas mühsame (2) Weg offen 
stehen, daß man in dem noch immer fortdauernden Untersuchungs— 
prozeß sich wieder rückwärts wendete und mit höchst möglichster 
Sorgfalt und Genauigkeit die Vernehmung aller Zeugen zu vervoll— 
ständigen suchte, die irgend einen geringen oder bedeutenden Aufschluß 
über den ersten Lebenstag Hausers in Nürnberg und über die nächst 
darauf folgenden Tage gewähren könnten. 
Nur aus dieser Quelle ist zu schöpfen, wie ich schon vor 
einigen Jahren fumsonst)] zu erweisen versucht habe.“ 
Merker verlangt also: 
„Die genaueste Vernehmung des bis jetzt noch ungenannten (!) 
Bürgers über alles, was zwischen ihm und dem Findling vorgefallen. 
Die sorgfältigste Vernehmung des Rittmeisters v. W., dessen 
Bedienten und aller anderen Personen seines Hausstandes, die an 
dem merkwürdigen Abend des Geburtstages Hausers ihn gesehen und 
mit ihm verkehrt haben; die Vernehmung der Mannschaften an der 
Neuen-Thor-Wache, sowie sämtlicher Polizei-Beamten und aller an— 
deren Personen, die am ersten Abend und in den nächst folgenden 
Tagen mit Hauser in Berührung kamen, insbesondere auch seiner 
damaligen Mitgefangenen. 
Aus einer Zusammenstellung der Aussagen aller dieser Zeugen, 
iowie aus den schon vorhandenen Akten müßte sich, wo nicht mit 
unumstößlicher Gewißheit, doch mit einer an Gewißheit grenzenden 
Wahrscheinlichkeit ergeben: ob Hauser sich zu jener Zeit, und nament— 
lich am ersten Abend, auf eine Weise benommen und geäußert hat, 
um das Zeugnis eines unbescholtenen Bürgers für gültig anzunehmen, 
nach welchem dieser behauptet, ihm sei von Hauser die wichtige 
Frage gestellt worden: Dös is g'wiß erst baut worn, weil mer's 
neu Thor heißt, und daß Hauser noch mehr öähnliche AÄußerungen 
gemacht habe, z. B. er komme von Regensburg. 
Mir will es dünken, als bedürfe das Kriminal-Verfahren in 
einer so höchst wichtigen Untersuchungssache überhaupt eines solchen 
Fundaments, und erst hierauf lasse sich die weitere Beweisführung 
bauen.“
	        
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