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Kaspar, Freiherr von Guttenberg.
Hickel entschuldigte sich in einem Brief vom 6. Februar 1833,
bei Eberhardt wegen seiner schnellen Abreise. In seinem 40. Brief,
den er (damals noch No. 43) Eberhardt zur Durhchsicht schickte,
steht: „Die Mutter vermißte (sollte heißen: nannte) ein gewisses
Zeichen am Körper. Dies und der während der Reise angekommene
Totenschein ihres angeblich vermißten Kindes überzeugten mich, daß
ich auch diese Reise vergeblich unternommen habe.“ Nachträglich hat
Hickel Eberhardt auch „von dem Nichtvorfinden dieses Fleckchens“ in
Kenntnis“ gesetzt. Unkorrekt aber ist eine Randbemerkung Eberhardts
von 1848, daß das Mutterfleckchen Dorotheas „ja durch zwei Ärzte
bestätigt“ wurde; denn der Sektionsbericht sagt aus: „Es fanden sich
am ganzen Körper keine ungewöhnlichen Abzeichen, außer daß auf
der vorderen Fläche des rechten Vorderarmes ein kleiner, an Farbe
und Gestalt einer Linse ähnlicher Fleck vorgefunden wurde.“1)
Auch die Kaspargeschichte aus Gotha legte sich nicht wieder
schlafen.) Nach Hausers Tod, den 12. Februar 1834, schickte Eber—
hardt einen Aufsatz über seinen „Kaspar Hauser“ an das Kreis—
und Stadtgericht Ansbach, sodaß dort im März Vortrag über seine
Nachforschungen gehalten worden ist. Die Phantasievermutung der
Königsheim, daß man ihr den Tod ihres Kindes bloß vorgespiegelt
1) Bei Hitzig war zu lesen, daß Preu und Osterhausen bei Kaspar „rechts
am Nacken, am Anfang des Schulterblatts, eine kleine gelbliche (bei der Leichen—
schau sogar übersehene) Warze von 2 Linien im Durchschnitte“ entdeckt haben.
Das war Eberhardts Stütze. Tas Kind der D. K. soll auch eine Hasenscharte
gehabt haben (A. M. 396), Kaspar wurde aber am 3. Mai 1833 mit negativem
Ausichlag nach „Spuren einer glücklich operierten Hasenscharte“ untersucht.
2) Noch im Jahre 1883 deutete ein Hausfergelehrter Kaspar Hausers Name
wie folgt: „Hauser ist die süddeutsche Abkürzung von Balthasar () und er
wurde genannt nach den heiligen drei Königen, an welchem Tage er entweder ge—
boren oder dem, der ihn benannte, übergeben worden war. Nun finde ich im
katholischen Kalendarium: 4. Januar: Balthasar, Kaspar, Melchior, die heiligen
3 Könige (was andere Menschenkinder, z. B. in Grotefends Handbuch der Chrono—
logie 1872, nur auf den G. Januar finden!). Dazu stimmt auffallend der an—
gebliche (7) Todestag des Guttenbergschen Sohnes (S. 261): 4. Januar 1812.
Könnte nicht der pfarramtliche Totenschein auf einem Falsum beruhen? Der an—
gebliche Geburtstag des Hauser — der 30. April — ist nach dem mir vorliegen—
den kath. Kalendarium unter anderen Heiligen auch dem h. Rupert gewidmet;
dies aber ist derjenige Heilige, dessen Hauptfesttag der 27. März, der Geburtstag
des F. Köniasheim, ist. Ich schließe: der. welcher den 30. April als Geburtstaqg