Der Brief.
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Ich habe im nur bis Neumark geweißt) da hat er selber zu ihnen
hingehen müssen ich habe zu ihm gesagt wen er einmal ein Soldat iste kome
ich gleich und suche ihm Heim sonst häte ich mich (sonst hätte ich ihn mir nicht)
Von mein Hals gebracht Bester Hr. Rittmeister sie derfen ihm gar nicht
tragtiren (zusetzen), er weiß mein Orte nicht wo ich bin (vgl. die 1. Anm.),
ich habe im mitten bey der nacht fort gefürth er weiß nicht mehr zu Hauß,
Ich empfehle mich gehorsamt Ich mache mein Namen nicht Kuntbar
den ich Konte gestraft werden,?)
Und er hat Kein Kreuzer geld nicht bey ihm weil ich selber nichts
habe wen Sie im nicht Kalten (behalten) so müßen Sie im abschlagen oder
in Raufang auf henggen.“/
Der Brief schließt mit demselben Dialekt, mit welchem er an—
fängt; abschlagen ist töten (ein Stück Vieh, das krank oder nicht
weiter zu hrauchen ist), Raufang steht dialektisch für Rauchfang,
Schornstein. Der linkische Drücker stimmt übrigens herzlich schlecht
zu dem Lobe, das dem Überbringer des Briefes erteilt wird.
Der Brief eythielt noch einen (angeblich 16 Jahre älteren)
Zettel, der aber mit derselben Tinte und so auch wohl auf demselben
Papier und von derselben Hand geschrieben war.) Um die Ähn—
1) Ein lauter Widerspruch mit der Datierung „von der Grenze“. Der Brief
wurde also erst in N. abgefaßt, ein Kompositionsfehler, der nicht auf die böhmische
Ortschaft Neumark an der niederbayerischen Grenze, nächst Eschelkam, sondern auf
Neumarkt in der Oberpfalz, das der Leser in seinem Bädeker an der Bahnstrecke von
Regensburg nach Nürnberg finden kann, hinweist. Dort in Neumarkt, wo v. W.
1826 Divisionskommandant war (nur der oder sonst der Oberst war befugt
Rekruten anzunehmen), hat man also erst erfahren, daß die vierte Eskadron nach
Nürnberg verlegt worden war, und ist wohl ein erster „von der Gränze“ nach
„Neumark“ datierter Brief durch einen zweiten nach „Nierberg“ ersetzt worden.
2) Diese kindische Selbstanzeige wird nicht bloß nicht durch den übrigen
Inhalt des Briefes motiviert, sondern steht höchft ungeschickt damit in Widerspruch.
3) Eine offizielle Bekanntmachung bemerkte: „Das Wasserzeichen im Papier
heißt J. Reindel, welcher eine Papiermühle in Mühlhof, königl. Landgerichts
Schwabach im Regatkreise, besitzt, wenn es nicht irgendwo anders einen Papier—
fabrikanten dieses Namens giebt.“ Das gab es freilich. Hickel, der Kenntnis und
Einsicht von den ersten Akten und auch vom Originalbrief hatte, hat mehrere
Forschungsreisen nach Neumarkt und Umgegend gemacht (Kaspar Hauser S. 51 u. 63)
und gefunden, daß der Brief an den Rittmeister das Wasserzeichen der Papier—
mühle zu Rettenbach, nicht weit von Neumarkt, hatte.