fullscreen: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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Vielleicht hoffte der Rat, mit diesem Generalverfahren 
diese Periode der Unsicherheit und des Schwankens 
endgültig abzuschliessen. 
Dies für unser Handwerk so ereignisreiche Jahr 
bringt endlich noch einen interessanten Fall von Ge- 
werbepolizei. Ein Plattner hat die Lieferung etlicher 
Plattnerarbeit an einen Amberger übernommen, aber, 
wie der Zusammenhang des am 8. X. erscheinenden 
Verlasses ergibt, die Lieferungsfrist nicht eingehalten. 
Nun erhält er glait zugesagt, damit er den harnasch 
seinem erpieten nach in 8 tagen den nechsten fertig 
oder, wenn er daz nicht tett, werd ain rat straff 
darinnen gegen im furnem (fertigen im Sinne von 
auf die Fahrt bringen, also liefern). Jedenfalls hatte 
der betreffende Meister versäumt, seine Arbeit bis zur 
Gelegenheit des Geleits fertigzumachen oder unter 
jenem abzusenden, damit nun durch Nichteinhaltung 
der Frist nicht das Nürnberger Gewerbe überhaupt 
in Misskredit kommt, stellt der Rat dem Betreffenden 
ein Spezialgeleit zur Verfügung. Es ist wohl so zu 
denken, dass die Waren mit einem Boten oder der- 
gleichen, der von Nürnberg nach Amberg zu gehen 
hatte, mitgeschickt werden durften. Denn ein ganz 
besonderes Geleit eigens für die Überbringung dieser 
Waren darf man wohl kaum annchmen, da der Ver- 
lass keinen Hinweis auf eine zu zahlende Entschädigung 
enthält, welche der Rat für ein extra zu stellendes Geleit 
sicher beansprucht hätte. Der Verlass droht endlich 
dem Meister Bestrafung an, wenn er auch diese Frist 
wieder nicht einhält. 
Die Schwierigkeiten mit den Hammermeistern 
scheinen durch den oben behandelten Verlass tat- 
sächlich beigelegt zu sein, denn das Jahr 1513 zeigt 
den Rat, bezeichnenderweise im Mai!, bestrebt,
	        
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