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zu acceptieren, wenn ihm zur 5 2 3
— oe. Fede dp Wanteetee ein halhes Jahr
nln Nine Noth habn versprach deshalb —* ürde mit den ahlunss⸗
zu nehmen und beglückwünschte Phinipp Geuder e Rüdsprache
Besitz. Die Cosunger erklärten sich —*8 d ——
Guinen Pde oor roß dem Besitzwechsel verständigt e ene
den J. Februar, der Kauf in einer wohlerhaltenen umfangreiche
urkunde beurkundet. Phili Geuder i drernee —E
stellten dagegen dem —— en Revers wr Lanane — —
hnen übernommenen
Philipp Geuder wird nun sicherlich vo e i
des in Trümmern liegenden e —88 den Wiedergutbau
Kaufvertrage verpflichtet hatte. Leider sind aber erber —8 Rech a
noch Heichnungen, noch sonstige Unhaltspunkte erhalten. —— v
er eifris bedacht, seinen Besitz in Gr. zu vergrößern und. machte aus⸗
giebigen Gebraͤuch von der ihm vom Rathe eingeräumten Erlaubnis, die
Güter, an welchen dem Almosen und dem Spitale die Eigenschaft ufland
gegen dzze — 3— einzutauschen.
ein nicht lange erfreute er sich des chönen esi 2
2. Oktober 1581 verstarb er im besten de n — An
ʒu Heroldsbers, ohne Kinder zu hinterlassen, und vermachte seinen
ansehnlichen Besitz in Gr. seiner Gemahlin Katharina, die denselben
mit Hilfe ihres Bruders, des Cosunger's Hans Welser, rwaltete.
Als dieser im Jahre 1601 verstarb mit Hinterlassung zahlreicher
Kinder aus zwei Ehen und eines sehr beträchtlichen Vermögens nahm
die Taunte die jüngeren Kinder zum Teil zu sich. Besonders scheint
der zweite Sohn Haus Welser sich im besonderen Maße der Gunst der
Erblante erfreut zu haben; es war offenbar ihre Absicht, ihn zum ersten
Besitzer des zum Welserischen Fideikommiß bestimmten Gutes Gr. in
ihrem Testameute zu ernennen. Hans Welser gewöhnte sich auch sehr
bald an den Gedauken, der künftise Herr von Gr. zu sein, und erregte
durch sein herrschsüchtiges, eigenmächtiges Auftreten und sein üppiges,
zügelloses CLeben zuerst den Unsmnuth der Verwandten, dann den Unwüullen
des Rathes und endlich sogar den Horn der Tante, die sich im Jahre el
sogar genötigt sah, die Hilfe des Rathes anzurufen, worauf H. Welser
wiederholt in Haft genommen und nur auf Urfehde wieder freigelassen
vurde Nun nahm Katharina Geuder das von ihr im Jahre 1610
errichtete Testament, wonach Gr. als eine Vorschickung den Welsern
verbleiben und H. Welser der erste Unwärter sein sollte, zurück. Doch
gelang es ihrer langjährigen Beschließerin und nachmaligen Frau des
Hans Welser, einer inlriguanten Person, Rosina Lochner, durch unablässige
Bitten und Thränen, durch gute und böse Worte zu dem Testamente
vom 18. Mai 16016 sie zu vermögen, nach welchem der Sohn der jüngsten
Schwester der Frau Geuder, Magdalenag, welche mit Herru Johann
Pfintzing von Letten und Henfenfeld in zweiter Ehe vermählt gewesen
war, zum Haupterben eingesetzt wurde, ndes die Lochnerin selbst
reichlich bedaͤcht war. Am 22. Mai 1618 starb Frau Katharina,