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Muffel hinterließ seiner Familie ein hauptsächlich in Gütern und
Liegenschaften bestehendes ziemlich bedeutendes Vermögen. Er ist also
zu seinen verbrecherischen Handlungen nicht geradezu durch die Not
jetrieben worden. Andererseits aber scheint es ihm Zeit seines Lebens
in barem Gelde gefehlt zu haben. Nicht nur seiner Frau und seinen
Kindern blieb er ihr Heiratsgut und anderes, was ihnen zukam, schuldig,
uuch von fremden Leuten, großen und kleinen, entlieh er nicht unbe—
rrächtliche Summen, die bei seinem Tode noch nicht abgezahlt waren.
Nur wenige Tage nach seiner Hinrichtung erhängte sich die Küsterin
zum neuen Spital, eine „Geisterin“ (Begine, s. oben S. 198), aus Kum⸗
ner, wie man sagt, weil sie dem Muffel 200 Gulden geliehen und das
Beld nun verloren hätte.“) Schuld waren an diesen ewigen Geld—
oerlegenheiten Muffels neben den Ansprüchen, die seine hervorragende
Ztellung in der Stadt, seine zahlreiche Familie (s. unten) an ihn stellten,
ror allem, wie es scheint, seine religiösen Liebhabereien. Muffel war
ein höchst bigotter Mann. Reliquien zu sammeln, Ablaß zu erhalten,
darauf war sein ganzes Streben gerichtet, dafür scheute er weder Kosten
roch Mühe. In einem von ihm selber im Jahre 1468 aufgezeichneten
Hedenkbuch, das wir heute noch besitzen, bedauert er, daß er trotz des
zrößten Fleißes erst 308 Stücke des „würdigen Heiligtums“ zusammen⸗
gebracht habe, daß er aber noch der Hoffnung lebe, so viel zu erwerben,
im für jeden Tag im Jahre das Gebein eines besonderen Heiligen zu
hesitzen. Wir können wohl sagen, daß der werkheilige Mann, wie ihn
einerseits diese unsinnige Reliquiensucht zu Schulden und selbst zum
Verbrechen verleitete, auch wieder in der Übung dieser guten Werke Trost
ind Vergebung suchte für die Schuld, die ihn drückte. Traurige Früchte
religiösen Lebens, wie sie nur eine so ganz auf den äußeren Schein
gerichtete Kirche, wie es die damalige katholische war, zeitigen konnte!
Als Grund, weshalb er seinen Diebstahl begangen, hat Muffel
selber im Verhör angegeben, daß er an zweien Käufen merklichen
Verlust erlitten habe, doch sei es stets seine Absicht gewesen, das ge—
stohlene Geld, wenn sich seine Lage gebessert haben würde, wieder
zurückzulegen, also die gewöhnliche Ausrede, womit die Verbrecher an
fremdem ihrer Hut anvertrautem Eigentum sich selbst und andere zu
betrügen suchen. Allerdings hat Muffel noch kurz vor seinem Ende
seinem Beichtprediger den Auftrag gegeben, seiner Witwe und seinen
Kindern die Zurückerstattung der nicht unbeträchtlichen Summe, die er
mit der Zeit unterschlagen, ans Herz zu legen, zugleich ihn aber auch gebeten,
heim Rat darauf hinzuwirken, daß diese Zurückerstattung den Seinigen
x) Ihr Leichnam wurde verbrannt, eine Exekution, die gewöhnlich an Selbst—
mördern vollzogen wurde. Städtechroniken X, S. 310, vgl. auch ebd. S. 830 und 852.