Metadaten: Der Reichsstadt Nürnberg geschichtlicher Entwicklungsgang

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des zugehörigen Reichsgutes einen ihm unmittelbar untergeordueten 
Beamten, den Castellanus, einsetzte, und als weiterhin die zu einem 
Gemeinwesen entwickelte Stadt aus dem Machtbereich des Burg- 
grafen ausschied und zur Pflege des Rechts einen gleichfalls dem 
Kaiser unmittelbar untergeordneten und vom Burggrafen durchaus 
unabhängigen Beamten, den Schultheissen, erhielt. 
Der Kastellan von Nürnberg auf der Reichsburg tritt uns zum 
ersten Mal in einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. vom Jahre 1181 
in der Person des Grafen Konrad von Dornberg entgegen und kommt 
in der Folgezeit häufiger vor. Auch der provisor (Pfleger) de Nurn- 
berg in einer Urkunde vom Jahre 1213 darf wohl als Kastellan der 
kaiserlichen Burg angesprochen werden, Noch vor dem Jahre 1220 er- 
scheint dann der kaiserliche Burgvogt unter dem im alten fränkischen 
Reich gebräuchlichen Amtstitel eines buticularius!) oder in der 
deutschen Umbildung des Wortes Butiglers. Seine Aufgabe bestand 
einmal darin, das zur Burg gehörige Reichsgut in seinem Bestand 
zu erhalten und die Gefälle des Reichs, insbesondere die Abgaben 
an Honig, welche die Zeidler des Reichswaldes zu leisten hatten, 
einzuheben. Ihm stand in allen Fällen die Gerichtsbarkeit über 
die obersten Forstmeister aus den Familien der Waldstromer ?) und 
Koler zu, er bildete die höchste Instanz bei Berufungen vom Zeidel- 
gerichte zu Feucht und hatte die höchste Gerichtsbarkeit über alle 
Förster und Zeidler des Reichswaldes. Im Auftrage des Kaisers 
schirmte er die geistlichen Stiftungen im weitesten Umkreis, selbst 
das Bistum Bamberg, in ihrem Besitzstand und zog ihnen ent- 
fremdete Güter wieder ein. 
Die Befugnisse des butieularius®) übernimmt dann urkundlich seit 
1) buticularius, von buticula, der Butte, dem Bottich, worin der Honig zur 
Ablieferung gelangte. Vielleicht ist auch an einen Zusammenhang mit Beute = 
Bienenkorb zu denken. Die alte französische Amtsbezeichnung .‚bouteiller‘ wurde 
wieder aufgenommen. 
2) Die Waldstromer erhielten allerdings im Jahre 1344 von Ludwig dem 
Bayern einen eximierten Gerichtsstand. Insbesondere verleiht ihnen der Kaiser 
damals alle Rechte und Freiheiten, wie sie die Stadt Nürnberg geniesst. 
3) Den buticularius finde ich zum letzten Mal in einer Urkunde vom Jahre 1309 
erwähnt, in der bestimmt wird, dass der Forstmeister Otto Koler nur vor ihm zu 
Recht stehen soll. Als erster Landvogt wird 1307 „Heinrich der kuchenmeister 
von Nortenberg, des romischen reichs landvogt zu Nurnberg“ urkundlich erwähnt. 
Das Amt des Landvogtes war in Nürnberg wohl nichts anderes als die Fortsetzung 
des Amtes des buticularius. Den Nürnberger Landvogt finde ich zum letzten Mal 
urkundlich aufgeführt im Jahre 1887.
	        
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