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des zugehörigen Reichsgutes einen ihm unmittelbar untergeordueten
Beamten, den Castellanus, einsetzte, und als weiterhin die zu einem
Gemeinwesen entwickelte Stadt aus dem Machtbereich des Burg-
grafen ausschied und zur Pflege des Rechts einen gleichfalls dem
Kaiser unmittelbar untergeordneten und vom Burggrafen durchaus
unabhängigen Beamten, den Schultheissen, erhielt.
Der Kastellan von Nürnberg auf der Reichsburg tritt uns zum
ersten Mal in einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. vom Jahre 1181
in der Person des Grafen Konrad von Dornberg entgegen und kommt
in der Folgezeit häufiger vor. Auch der provisor (Pfleger) de Nurn-
berg in einer Urkunde vom Jahre 1213 darf wohl als Kastellan der
kaiserlichen Burg angesprochen werden, Noch vor dem Jahre 1220 er-
scheint dann der kaiserliche Burgvogt unter dem im alten fränkischen
Reich gebräuchlichen Amtstitel eines buticularius!) oder in der
deutschen Umbildung des Wortes Butiglers. Seine Aufgabe bestand
einmal darin, das zur Burg gehörige Reichsgut in seinem Bestand
zu erhalten und die Gefälle des Reichs, insbesondere die Abgaben
an Honig, welche die Zeidler des Reichswaldes zu leisten hatten,
einzuheben. Ihm stand in allen Fällen die Gerichtsbarkeit über
die obersten Forstmeister aus den Familien der Waldstromer ?) und
Koler zu, er bildete die höchste Instanz bei Berufungen vom Zeidel-
gerichte zu Feucht und hatte die höchste Gerichtsbarkeit über alle
Förster und Zeidler des Reichswaldes. Im Auftrage des Kaisers
schirmte er die geistlichen Stiftungen im weitesten Umkreis, selbst
das Bistum Bamberg, in ihrem Besitzstand und zog ihnen ent-
fremdete Güter wieder ein.
Die Befugnisse des butieularius®) übernimmt dann urkundlich seit
1) buticularius, von buticula, der Butte, dem Bottich, worin der Honig zur
Ablieferung gelangte. Vielleicht ist auch an einen Zusammenhang mit Beute =
Bienenkorb zu denken. Die alte französische Amtsbezeichnung .‚bouteiller‘ wurde
wieder aufgenommen.
2) Die Waldstromer erhielten allerdings im Jahre 1344 von Ludwig dem
Bayern einen eximierten Gerichtsstand. Insbesondere verleiht ihnen der Kaiser
damals alle Rechte und Freiheiten, wie sie die Stadt Nürnberg geniesst.
3) Den buticularius finde ich zum letzten Mal in einer Urkunde vom Jahre 1309
erwähnt, in der bestimmt wird, dass der Forstmeister Otto Koler nur vor ihm zu
Recht stehen soll. Als erster Landvogt wird 1307 „Heinrich der kuchenmeister
von Nortenberg, des romischen reichs landvogt zu Nurnberg“ urkundlich erwähnt.
Das Amt des Landvogtes war in Nürnberg wohl nichts anderes als die Fortsetzung
des Amtes des buticularius. Den Nürnberger Landvogt finde ich zum letzten Mal
urkundlich aufgeführt im Jahre 1887.