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entwurf!) ein (efr. oben), den haben sich die Nürnberger „ganz wol
gefallen lassen, neben ihren Lehrartikeln als einen Grund der Visitation
und zu dem Examen zu gebrauchen“?). Es ist doch nicht anders an-
zunehmen, als dass Vogler diese Arbeit der Ansbacher Theologen nach
Nürnberg sandte, um dort auf die Wün sche des Markgrafen vorzubereiten,
wenn dieselbe in Schwabach markgräflicher Seits als Grundlage der
Beratung benützt werden sollte, und deren Sätze sind ja auch nichts
anderes als Examinationsartikel für die Pfarrer, als welche Vogler
die Beilage zu seinem Brief an Spengler bezeichnet (efr. oben). So
bezieht sich die Stelle in den schwabacher Visitationsartikeln auf
die 30 ansbacher Frageartikel: „Dieweil auch der Artikel uns von
Ansbach zugeschickt viel sein, dass wir unnötig achten, einen jeden
Pfarrherrn mit ihnen allen anzugreifen, und doch dafür halten, sie
habens nicht ohn Ursache also gestellt, sondern es hab ein jeder
seine Statt und Ort, da er billig gehandelt soll werden, sein sie
gleichwol alle mit eingebracht, dazu bezeichnet ein jeder mit seiner
Zahl, damit ihnen nichts benommen, sondern nur eine Ordnung und
mehrer Anleitung zu einer fruchtbaren Visitation geben werde.“
Man hat fast den Eindruck, als ob gegenseitige Höflichkeit den
Mangel an gegenseitigem Vertrauen verbergen sollte. So viel ist
aber schon aus dem Bericht der Statthalter ganz klar ersichtlich, dass
bei der brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenvisitation nicht blos
die 23 schwabacher oder besser nürnberger Visitationsartikel, sondern
ebenso: die 30 ansbacher Frageartikel benützt wurden. Und sie
ergänzen auch wirklich einander als positive und negative Seite,
wie ja die Ansbacher selbst zu ihren Frageartikeln noch Lehrartikel
hinzuzufügen beabsichtigt hatten?) (cfr. oben).
Allein in Nürnberg, wie in Ansbach stellte man stets neben-
einander: Einheitlichkeit der Lehre und Einheitlichkeit der Cere-
monien, letzteres sah man für ebenso notwendig an als ersteres;
man konnte sich hier nicht aufschwingen zu der grossartigen An-
schauung Luthers über die Ääusserlichen Formen des Gottesdienstes
1) VII, 179 ff,, Beil. II.
2) Bericht der Statthalter.
3) Bisher hielt man die schwabacher Artikel für die alleinige Visi-
tations-Instruktion.
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