Objekt: Deutsche Bibel, NT, Bd. 4 – Nürnberg, STN, Cent. III, 43

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entwurf!) ein (efr. oben), den haben sich die Nürnberger „ganz wol 
gefallen lassen, neben ihren Lehrartikeln als einen Grund der Visitation 
und zu dem Examen zu gebrauchen“?). Es ist doch nicht anders an- 
zunehmen, als dass Vogler diese Arbeit der Ansbacher Theologen nach 
Nürnberg sandte, um dort auf die Wün sche des Markgrafen vorzubereiten, 
wenn dieselbe in Schwabach markgräflicher Seits als Grundlage der 
Beratung benützt werden sollte, und deren Sätze sind ja auch nichts 
anderes als Examinationsartikel für die Pfarrer, als welche Vogler 
die Beilage zu seinem Brief an Spengler bezeichnet (efr. oben). So 
bezieht sich die Stelle in den schwabacher Visitationsartikeln auf 
die 30 ansbacher Frageartikel: „Dieweil auch der Artikel uns von 
Ansbach zugeschickt viel sein, dass wir unnötig achten, einen jeden 
Pfarrherrn mit ihnen allen anzugreifen, und doch dafür halten, sie 
habens nicht ohn Ursache also gestellt, sondern es hab ein jeder 
seine Statt und Ort, da er billig gehandelt soll werden, sein sie 
gleichwol alle mit eingebracht, dazu bezeichnet ein jeder mit seiner 
Zahl, damit ihnen nichts benommen, sondern nur eine Ordnung und 
mehrer Anleitung zu einer fruchtbaren Visitation geben werde.“ 
Man hat fast den Eindruck, als ob gegenseitige Höflichkeit den 
Mangel an gegenseitigem Vertrauen verbergen sollte. So viel ist 
aber schon aus dem Bericht der Statthalter ganz klar ersichtlich, dass 
bei der brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenvisitation nicht blos 
die 23 schwabacher oder besser nürnberger Visitationsartikel, sondern 
ebenso: die 30 ansbacher Frageartikel benützt wurden. Und sie 
ergänzen auch wirklich einander als positive und negative Seite, 
wie ja die Ansbacher selbst zu ihren Frageartikeln noch Lehrartikel 
hinzuzufügen beabsichtigt hatten?) (cfr. oben). 
Allein in Nürnberg, wie in Ansbach stellte man stets neben- 
einander: Einheitlichkeit der Lehre und Einheitlichkeit der Cere- 
monien, letzteres sah man für ebenso notwendig an als ersteres; 
man konnte sich hier nicht aufschwingen zu der grossartigen An- 
schauung Luthers über die Ääusserlichen Formen des Gottesdienstes 
1) VII, 179 ff,, Beil. II. 
2) Bericht der Statthalter. 
3) Bisher hielt man die schwabacher Artikel für die alleinige Visi- 
tations-Instruktion. 
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