Inhaltsverzeichnis: Führer durch Nürnberg

Privathäuser. 
Was den Charakter der Srafsen Nürnbergs bestimmt, sind nicht 
die wenigen öffentlichen Gebäude, noch mächtige Paläste von Fürsten 
und Adeligen, sondern ausschliefslich das Bürgerhaus. Die Strafsen, 
theilweise sehr breit angelegt, sind durch die stufenweise nach ein- 
ander sich vorschiebenden Absätze, deren fast jedes Haus einen bildet, 
auffallend. An dieser Anlage mag die Thatsache wesentlichen An- 
theil haben, dafs die Stadt nach und nach entstanden ist, dafs je vor 
der Mauer sich Vorstädte ansiedelten, die sodann später mit Mauern 
umfangen wurden. So erklärt sich insbesondre die grofse Breite der 
Frauenthorstrafse, äufseren Lauferstrafse und Spittlerthorstrasse. Es 
mögen vor dem 13. und 14. Jahrhundert, als des Abends die Thore 
geschlossen wurden, einzelne Herbergen, Schmieden u, s, w. dort gestan- 
den haben. Die Strafsen, oft kothig, erweiterten und verbreiteten sich 
von selbst; lagernde Wagenparke brauchten Raum, so dafs die für 
jene Zeit unverhältnifsmäfsige Breite der Strafsen einerseits, die Frei- 
heit der Anlage anderseits entstand, die, als später städtische Ge- 
bäude an die Stelle traten, beibehalten werden konnte. Da die Stadt 
nie zerstört worden ist, so ist die Zahl der Reste aus alter Zeit 
sehr grofs. Wohl galt der Raum aufserhalb der innern Festungs- 
linie bis in die späteste Zeit als „Vorstadt.“ Aber da diese schon 
im 14. Jahrhundert in die Mauern bezogen wurde, so entstanden neben 
einzelnen Villen in gröfseren Gärten, neben den Klöstern mit grofsen 
Grundcomplexen in den Hauptstrafsen bald auch Gebäude, die denen 
der innern Stadt ähnlich waren, und der weniger wohlhabende Theil 
der Bevölkerung füllte kleine Nebengassen auch in den Vorstädten 
aus, insbesondere an der äufsern Peripherie. Ein Vorzug der Stadt 
Nürnberg, der neben guter Erhaltung der Archive auch dem stets 
vorhandenen historischen Sinn der Stadt und ihrer Bewohner zu 
danken ist, ist die Thatsache, dals fast von jedem einzelnen Hause 
die sämmtlichen Besitzer bis in die älteste Zeit hinauf festgestellt 
werden können, nicht nur aus den öffentlichen Büchern, sondern auch 
durch die Urkunden, die sogenannten Hausbriefe, die zu grofsem 
Theile erhalten, vielfach noch in den Händen der Hausbesitzer sind 
und weit hinauf alle Besitzveränderungen kundgeben.. Die Häuser 
selbst sind, selbst die gröfsten, von bescheidenem Umfange, wie sie 
je eine Familie braucht, wenn auch das Miethsystem schon früher
	        
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