Privathäuser.
Was den Charakter der Srafsen Nürnbergs bestimmt, sind nicht
die wenigen öffentlichen Gebäude, noch mächtige Paläste von Fürsten
und Adeligen, sondern ausschliefslich das Bürgerhaus. Die Strafsen,
theilweise sehr breit angelegt, sind durch die stufenweise nach ein-
ander sich vorschiebenden Absätze, deren fast jedes Haus einen bildet,
auffallend. An dieser Anlage mag die Thatsache wesentlichen An-
theil haben, dafs die Stadt nach und nach entstanden ist, dafs je vor
der Mauer sich Vorstädte ansiedelten, die sodann später mit Mauern
umfangen wurden. So erklärt sich insbesondre die grofse Breite der
Frauenthorstrafse, äufseren Lauferstrafse und Spittlerthorstrasse. Es
mögen vor dem 13. und 14. Jahrhundert, als des Abends die Thore
geschlossen wurden, einzelne Herbergen, Schmieden u, s, w. dort gestan-
den haben. Die Strafsen, oft kothig, erweiterten und verbreiteten sich
von selbst; lagernde Wagenparke brauchten Raum, so dafs die für
jene Zeit unverhältnifsmäfsige Breite der Strafsen einerseits, die Frei-
heit der Anlage anderseits entstand, die, als später städtische Ge-
bäude an die Stelle traten, beibehalten werden konnte. Da die Stadt
nie zerstört worden ist, so ist die Zahl der Reste aus alter Zeit
sehr grofs. Wohl galt der Raum aufserhalb der innern Festungs-
linie bis in die späteste Zeit als „Vorstadt.“ Aber da diese schon
im 14. Jahrhundert in die Mauern bezogen wurde, so entstanden neben
einzelnen Villen in gröfseren Gärten, neben den Klöstern mit grofsen
Grundcomplexen in den Hauptstrafsen bald auch Gebäude, die denen
der innern Stadt ähnlich waren, und der weniger wohlhabende Theil
der Bevölkerung füllte kleine Nebengassen auch in den Vorstädten
aus, insbesondere an der äufsern Peripherie. Ein Vorzug der Stadt
Nürnberg, der neben guter Erhaltung der Archive auch dem stets
vorhandenen historischen Sinn der Stadt und ihrer Bewohner zu
danken ist, ist die Thatsache, dals fast von jedem einzelnen Hause
die sämmtlichen Besitzer bis in die älteste Zeit hinauf festgestellt
werden können, nicht nur aus den öffentlichen Büchern, sondern auch
durch die Urkunden, die sogenannten Hausbriefe, die zu grofsem
Theile erhalten, vielfach noch in den Händen der Hausbesitzer sind
und weit hinauf alle Besitzveränderungen kundgeben.. Die Häuser
selbst sind, selbst die gröfsten, von bescheidenem Umfange, wie sie
je eine Familie braucht, wenn auch das Miethsystem schon früher