langen. Bei Fahrten nach Orten, wohin die Wagen nach
einer geordneten Reihenfolge sich zu begeben haben, muß
das Fahrgeld stets vor Erreichung des Endzieles entrich—
tet werden.
8 6. Für Fahrten nach Orten, welche nicht im Tarif
aufgeführt sind, richtet sich die Bezahlung nach freiem
Uebereinkommen. Jedoch hat der Wagenführer sofort bei
Annahme des Auftrages dafür zu sorgen, daß eine aus—
drückliche Uebereinkunft geschlossen wird. Außerdem kann
er nie mehr als die Gebühr nach dem Zeittarif beanspruchen.
üBV
—X
Für die Dauer der Ausstellung ist der Tarif von
der Lorenzer Seite bis zum Ausstellungsplatz, in
gleicher Weise die Rückfahrt, für 1 oder 2 Personen
auf 1M. für 3 und 4 Personen auf 1 M. 50 Pfg.
festgesetzt.
—E—,———
XRackträger⸗Farif.
Nachstehender Tarif für Packträger und Dienstmänner
wurde amtlich festgeseßzt: 5
A. Für jeden Gang mit Gepäck bis zu 15 Kilo
a) innerhalb der Stadt und zwar durch die
innere Stadtmauer begrenzt. .. . . 20Pfg.
b) außerhalb der Stadtmauer bis zur Grenze J
decs Polizeibezirkh.. .85 Pfg.
B. Für den Trausport von Gepäck von 15550 Kilo
a) innerhalb der Stadt .. .. . 35 Pfg.
by) außerhalb der Stadtmauerr . 50 Pfg.
C. Für den Transport von Gepäck mittels Rollwagen
a) innerhalb der Stadt von 3-10 Ctr. à 15 Pfg.
b) außerhalb der Stadtmauer von 3—510Ctr. à 20 Pfg.
D. Für Möbeltransporte und bei Umzüsgge
a) mit Geräthschaften 1 Mann pro Stunde 50 Pfg.
—b) ohne * // // —W 438 Pfg.
Für Transport eines Flügels oder derartiger Instru—
mente, sowie für größere Transporte von Spiegeln, Glas,
Porzellan ꝛc. erfolgt die Zahlung nach vorausgegangener
b
5
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