350 Catechetischer Entwurff
odir als das Straffampt deß Ministerii / Kirchen⸗
ban vnd dergleichen: Sondern From meObrigkitẽ /
muͤssen solche Schwerd sachen vben / Wie Abraham /
Josua⸗David / Cornelius vnd andere / nach gerech—
ngkeit vnd Billigkeit / wie Gott jhrem ampt auffer⸗
legt hat; · Vnd Koͤñen gleichwol vor jhre Personẽ
als rechte Kinder Abrahams solche Tugenden
wahrhafftig an jhnen haben.
a Gen.14. v. 14. Jos. 7. v. 24 cap. 10 vers. 26. 2.
Sam .8. v. . Act. ro. v.r. Rom. 12. vers. d. cap. 13.
vers.4.6. &c.
Joh.d8. vers. z9. Matt. 8. v. 10. Act. 10. vers. 2.7.
Apoc. 8 v.4.5. 6. &c.
J
XL. Wie wann aber eine oder die ander Stands⸗
Person (als ein Haußherr bei seinem Gesinde /
ein Pfarrer bey seiner Gemeindte oder ein
Obrigkeit bey jhrer herschafft tc) in jhren
amptswercken suͤndiget⸗
Antwort. Daruͤber muͤssen sie dem Allmechtigen
Gott vnnd zukuͤnfftigem richter der Welt schwere
rechenschafft geben / si werden auch von demselben
daruͤber entweder hie Zeitlich oder dort Ewigzn rede
gesetzt vnnd gestrafft werden. Ihr Ampt bletbt vnter
dessendoch Heilig vnd gutt an jhm selbsten / deme
Wir alle gebuͤrliche Ehr vnnd gehorsam vmb deß
Herren willen / der solche staͤnde geordnet hat / mit
gedult vnd freuden leisten sollen.b
a Eph 6.v.9. Col 4. v.. Sap. 6. v. & seq Psal.2.
v.12 Eph.6. v..5 6. Col. 3. v. 22. 1. Tim. 6. v. 1. 2.1.
Petr.2.v. 3. 8. Rom13 vers.i. Heb. 13. vers. 17.
Phil.uv.18.
XxLI.Wessen
44
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