7
frühen Grund, den er somit zu ihrer reichsstädtischen
Verfassung legte, das Emporkommen derselben um
desto mehr, da Füͤrsten und Bischöffe auf sie keinen
beengenden Einfluß hatten, sondern sich die freie
Kraft der Bürger unter der Oberaufsicht der kaiser—
lichen Beamten ungehindert entwickeln konnte. Kai—
ser Heinrich IV. gab dieß Handels-Zoll- und Münz—
recht dem Flecken Fürth wieder zurück, und in der
deshalb ausgestellten Urkunde vom Jahr 1002 kommt
Nuͤrnberg als Stadt bereits vor, auch nahm der
Kaiser um diese Zeit hier schon öfters seinen Aufent—
halt. Baiern, Franken und Slaven waren ihre er—
sten Bewohner. Um ihrer Treue gegen Kaiser Hein⸗
rich IV. willen, mußte sie von dem Sohne desselben,
in dessen Krieg mit dem Vater, 1108 eine Belagerung
aushalten, bei der sie viel litt, aber doch eine be—
festigte Stadt blieb und von Kaiser Heinrich V. bei
seinem kinderlosen Hinscheiden als Reichsdomaine
mit allem Zubehoͤr auf die schwäbische Familie der
Hohenstaufen übergieng. Kaiser Lothar II. aus dem
sächsischen Hause, der von den letzteren die Heraus—
gabe der angetrettenen großen Erbschaft verlangte,
belagerte 1127 die Stadt vergeblich; doch ergab sie
sich drei Jahre später bei einem neuen Versuch an
ihn und wurde nun zum Reiche gefügt.
Nach dem Tode Lothars hielt sich Nuͤrnberg um
desto freudiger zu den Hohenstaufen, als Conrad,
Hetzog von
ihnen verda
dufblühen,
kraft ihrer
Umfeng wa
der ersteR
duaiser Fried
und ihn da
—I
sehen, da
hohlten Vela
ben mogte
noch übrige
lrohen drie
drideih 110
und sein
bauer in d br
maͤhtige Na
lalenishen
—X 9
die BVestatt⸗
durch diese
viel fuͤr se
duch d
— —
dehensnn
den derzoq