Objekt: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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der Pfarrer nicht unterstehe, auch nie damit umgegangen sei, mit 
dem Erbieten, was er sonst dazu raten und helfen könne, das wolle 
er gern thun“, an seiner Statt kam Johann Rurer 1. Von Nürnberg 
waren abgesandt: Martin Tucher, Lazarus Spengler und die Geist- 
lichen Andreas Osiander und Dominicus Sleupner?). Am "Tag darauf 
begannen die Verhandlungen; gleich zu Anfang wurde beschlossen, dass 
die Geistlichen in gesonderter Beratung sich wegen der Visitations- 
[nstruktion mit einander verständigen, und hernach deren Verein- 
barungen von den Andern geprüft werden sollten 3). 
In der Zwischenzeit wurden von den weltlichen Abgeordneten 
die auf die Tagesordnung des Schwabacher Convents gesetzten welt- 
lichen Angelegenheiten besprochen, und hier traten sofort die Nürn- 
berger mit dem Antrag hervor, dass beide Herrschaften „einen 
sonderlichen nachbarlichen Verstand hilflich oder nit hilflich mit 
einander hätten“?%). Dies war der geheime Gedanke, welcher sich 
schon unter den Worten des Spengler’schen Briefes verbarg: das 
kirchliche Einverständnis sollte mit dem politischen Hand in Hand 
gehen, dadurch war dann die Stadt gegen alle Eventualitäten in 
Folge der Kirchenvisitation geschützt, und auch für den Augenblick 
war die Bundesgenossenschaft Brandenburgs für sie unschätzbar, 
nachdem der schwäbische Bund sie direkt des Einverständnisses mit 
dem Landgrafen von Hessen in den Pack’schen Händeln beschuldigte. 
Die markgräflichen Abgeordneten wurden durch diesen Plan offenbar 
gänzlich überrascht, durchschauten aber sofort die Gründe desselben 
und suchten aus der ungünstigeren Position des Antragstellers Vor- 
teil zu ziehen durch die Erklärung, dass über den „nachbarlichen 
Verstand“ erst dann verhandelt werden könne, wenn über die „nach- 
barlichen Gebrechen“ ein Vergleich erzielt sei. Die Nürnberger 
schlugen nun wegen derselben eine neuerliche Zusammenkunft vor, 
inzwischen sollten Spengler und Vogler über sie schriftlich ‚ver- 
handeln, zugleich auch über das Bündnis; aber auf jeden Fall hielten 
sie für nötig, sich schon jetzt für den Fall eines Anegriffs darüher 
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1) Bericht der Statthalter, VIII, f. 137 ff., Beilage I. 
2) Ratsverlässe N, f. 216, [von einer Beteiligung Weissenburgs (Medi- 
cus, Geschichte der evang. Kirche in Bayern) erwähnen die Statth. nichts.] 
3) Ber. Voglers an die Statth,. Montag nach ecorporis Christi. VII. 130 ff,
	        
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