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Rath schon frühzeitig darauf Bedacht genommen, uͤbertriebenem
Luxus durch die Gesetzgebung zu steuern. Die ältesten Polizei—
gesetze aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts enthalten bereits
in Betreff der Hochzeiten und Kindtaufen eine große Zahl inter—
essanter, in das kleinste Detail gehender Bestimmungen über die
Zahl der Gäste, Art und Zahl der Speisen, über Hochzeit- und
Pathengeschenke, Trinkgelder und Kerzendreier. In dem soge—
nannten Nürnbergschen Hochzeitbüchlein von 1485 und 1526
sind dieselben wiederholt zusammengestellt. Wenn diese Bestim—
mungen auch zuweilen als eine allzugroße Einschränkung der
persönlichen Freiheit erscheinen, so waren sie doch von dem wohl—
meinenden Gedanken geleitet, daß maaßloser Aufwand weder dem
Einzelnen, noch dem Ganzen zum Nutzen gereiche und daß dar—
unter die Tüchtigkeit des Gemeinwesens leiden müsse. Das
letztere in jeder Weise zu fördern und zu schützen war aber stets
ein Hauptaugenmerk des Nürnberger Rathes, welchem hiezu theils
aus den Ertraͤgen der städtischen Ländereien, theils der sehr be—
trächtlichen Einkommensteuer, der sogenannten Loosung, bedeutende
Mittel zu Gebote gestellt waren. Daher zum Schutze nach außen
die für jene Zeit gewaltige Befestigung der Stadt durch eine
dreifache Mauer, breite, tiefe Gräben und 187 Thüͤrme, in Be⸗
treff der inneren Verhältnisse der Erwerb der Reichsämter, die
Sammlung eines noch jetzt guͤltigen Civilgesetzbuches, die Aus—
bildung einer zeitgemäßen, vortrefflichen Handels-, Gewerbe- und
Armengesetzgebung nebst vielen anderen eine große Verständigkeit
und richtige Erkenntniß des Vortheilhaften und Schicklichen aus—
sprechenden polizeilichen Verordnungen, die Gruͤndung zahlreicher
milder Stiftungen, Almosen und Siechkobel, die Anlegung großer
Kornhäuser, die schon im 14. Jahrhundert angeordnete Pflasterung
der Straßen, die Erbauung, Erweiterung und Ausschmuͤckung
prachtvoller Kirchen und anderer öffentlicher Gebäude. In allen
diesen Beziehungen wurde Nuͤrnberg vielen anderen Stäͤdten
Vorbild und Muster. Mit dem Rathe wetteiferten wohlhabende
Bürger in der Aufführung pallastähnlicher Wohngebäude, in der