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besonders unter Ludwig dem Baier, Carl IV., Siegmund, Frie—⸗
drich IIII und Maximilian. Ludwig der Baier, welcher im Ge—
gensatze zu den stets der Aristokratie zugeneigten Habsburgern
das Bürgerthum und die Demokratie begünstigte, verweilte dort,
in der Regel bei einem wohlhabenden Bürger einkehrend, öfter
und länger als in irgend einer andern Reichsstadt und ertheilte
der Stadt wichtige und fuͤr ihren Handel einflußreiche Privile—
gien. Die Stadt war ihm daher auch in seinen Kämpfen mit
Friedrich dem Schönen mit Gut und Blut zur Seite, stellte ihm
zu denselben eine ansehnliche Heeresabtheilung unter der Anfüh—
rung des bekannten frommen Schweppermann und erkannte ihn
trotz des damals noch wirksameren päbstlichen Bannfluches stets
für ihren rechtmäßigen Kaiser. Nicht minder war Carl IV. der
Stadt sehr zugethan, nachdem er den im Jahre 1348 daselbst
ausgebrochenen, weiterhin noch ausführlicher zu erwähnenden
Aufstand bewältigt und die von den Handwerkern vertriebenen
alten Geschlechter zurückgeführt hatte. Er hat die Stadt bis zu
ihrem jetzigen Umfange erweitert, die Frauenkirche erbaut und
den schönen Brunnen errichtet. Das Wichtigste aber, was von
ihm dort geschehen, war die Ertheilung der goldenen Bulle. Die
ersten 23 Kapitel dieses wichtigen Reichsgrundgesetzes sind auf
dem Reichstage des Jahres 1355 in dem auf dem Ponersberge
belegenen, damals Grundherrischen Hause zum goldenen Schilde
verfaßt worden. Diese goldene Bulle enthält die für Nürnberg
wichtige Bestimmung, daß dort jeder neue König seinen ersten
Reichstag abhalten solle, was auch bis in die Mitte des sechs—
zehnten Jahrhunderts in der Regel befolgt worden ist. Dieselbe
ist andrerseits aber für das Wesen und die Bedeutung der Städte
im Allgemeinen verhängnißvoll geworden, indem sie durch die
Herstellung der Geschlossenheit und Untheilbarkeit der churfuͤrst⸗
lichen Gebiete und die Erhoͤhung der fürstlichen Gewalt über—
haupt unverkennbar gegen die damals schon mehr hervortretenden
demokratischen Bestrebungen gerichtet war. Die seit jener Zeit
sich immer mehr herausstellende Begünstigung der Fürsten, zum