des alten Kaisers ergeben mußte. Einen scheinbaren Gegensatz
hiezu bildet das Auftreten Nürnbergs unter dem folgenden Kaiser.
Als nämlich nach Heinrich V. Tode die geistliche oder päpstliche
Parthei Lothar II. von Sachsen auf den Thron brachte, hielt
es nicht zu diesem, sondern zu seinem Gegner Friedrich von Ho—
henstaufen und setzte sich dadurch einer zweiten wiewohl erfolg—
losen Belagerung aus. Dabei kommt aber zweierlei in Betracht,
einmal daß es sich damals eben um die Aufrechthaltung des be—
reits oben angedeuteten, durch die fränkischen Kaiser ausgebildeten
und später auch von den Hohenstaufen stets geltend gemachten,
das Städtewesen fördernden, nunmehr aber durch die Wahl
Lothars II. bedrohten, von Dante philosophisch und dichterisch
vertheidigten sogenannten Ghibellinischen Systems der dem Kaiser
als dem weltlichen Arme allein zugewiesenen und besonders die
Einmischung des Krummstabes in die weltlichen Angelegenheiten
abwehrenden Herrschaft handelte, dann aber, daß Friedrich und
Conrad von Hohenstaufen als die Schwestersöhne Heinrichs V.
die natuͤrlichen Erben desselben in den salischen Allodialgütern
waren und daß die Stadt bei dem damals und zwar zuerst auf
einem Hoftage zu Regensburg schärfer hervorgehobenen Unter—
schiede zwischen dem Reichsfiskus und dem Privateigenthum des
Königs nicht als eine Kaiserliche Domaine, was sie wohl ur—
spruͤnglich war, sondern als ein Zubehör dieser Allodialgüter be—
trachtet worden sein mag, wiewohl sie bereits in einer Wormser
Urkunde von 1112 als ein der Kaiserlichen Gewalt angehöriger
Ort bezeichnet und von den Hohenstaufen, als sie demnächst auf
den Thron gelangten, stets als Reichsstadt angesehen worden ist.
Unter den letzteren nahm Nürnberg bereits einen maͤchtigen
Aufschwung und wenngleich dieselben durch ihre Kämpfe mit den
italienischen Städten sich theilweise auch die deutschen Städte
entfremdeten und diese von den Kaisern weniger unterstützt darauf
angewiesen waren, durch ihre eigene Kraft, durch weise Gesetze,
durch Fleiß und Arbeitsamkeit, durch Gewerbe und Handel sich
zu erheben und gegen die ihrer Freiheit drohenden Angriffe zu