fullscreen: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

stück zum Gottesacker erworben werden soll. Das für 
den Erwerb eines Synagogenbauplatzes gewählte Komitee!) 
wird ermächtigt, ein Grundstück zu diesem Zwecke, ohne 
Genehmigung der Kuratellbehörde und der General-Ver 
sammlung zu erwerben; der Erwerb wird zum Voraus 
genehmigt. « Angesichts der Notlage schwanden alle Mei- 
nungsverschiedenheiten und Bedenklichkeiten, unter denen 
die junge Gemeinde so sehr zu leiden hatte, die Not lehrte 
einmütig und energisch handeln. 
In den folgenden Tagen wurden mehrere Grundstücke 
besichtigt, unter denen der sogenannte Bleiweissacker in 
der Nähe des Reuter-Brünnleins, Plan Nr. 399, am 
geeignetsten für einen Friedhof erschien. Um eine Ein 
fahrt von der Strasse aus zu gewinnen, musste ein an: 
grenzendes Stück Feld, ein 15‘ breiter »Ausbruch« 
der ganzen Länge .des Sandackers, Plan Nr. 378 
erworben werden, Beide Grundstücke wurden bereits 
am 3. April vorbehaltlich einer 8 resp. Etägigen Be: 
denkzeit, das erstere für 2150 fl., das letztere für 360 fl 
provisorisch erstanden. Nachdem eine Gerichtskommission 
an Ort und Stelle erklärt hatte, dass der polizeilichen 
Genehmigung zur Anlegung eines Friedhofes an diesem 
Platze wahrscheinlich nichts im Wege steht, wurde der 
Ankauf am 9. April 1862 definitiv vollzogen. Trotz 
dieser raschen Erledigung ihrer Aufgabe sollte der 
Vorstandschaft auch der Kampf um den Friedhof nicht 
erspart bleiben. 
1) Dieses Komitee wurde in der Generalversammlung vom 
3. Februar 1862 gewählt und bestand aus den Gemeindemitgliedern 
M. Bettmann, S. Forchheimer, H. Rosenzweig, St. Hopf 
L. Seckendorf, A. Buchmann, Ph. Held, A. Erlbacher 
W. Frankenburger, Ph. Weisenfeld.
	        
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