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sich darauf, daß der Fluß „das kott verzehre“. Doch sollte der Stadt—
baumeister ein Auge auf die Nachtmeister haben, daß der Unrat nicht
liegen bliebe und etwa wenn der Wasserstand ein gar zu niedriger oder
der Fluß mit Eis bedeckt sei, sich in Inseln ansetzt, „dann solich kott
ser ubel schmeckt (riecht) und grausam sicht.“ Auch sonst achtete man
darauf, daß der Fluß nicht verschwemmt werde, und es war verboten,
bei einem Bau Erde und Schutt länger als acht Tage „an der Gasse“
liegen zu lassen, weil solche Bauabfälle durch Regen und Tauwetter
gar leicht in die Pegnitz oder in den Fischbach geführt würden. Auch
in den Stadtgraben durfte dergleichen nicht geschüttet werden. Die
öffentlichen Abladeplätze hatte, „der Stadt Schüttmeister“ zu bestimmen.
Dennoch fand damals noch vieles vor den Häusern Platz, woran man
heute nicht glauben möchte. Doch war es bei Strafe verboten Schutt
und Abfall, Kehricht und Mist länger als acht Tage auf der Straße
liegen zu lassen. Mehr übrigens als für die Pegnitz, war man für
eine Reinhaltung des Fischbachs besorgt, mit welchem Erfolge freilich
geht daraus hervor, daß der Rat sich selber genötigt sah, das Wasser
dieses Flüßchens sür die Zwecke des Bierbrauens und Backens zu verbieten.
Es dürfte sich empfehlen, gleich hier von dem städtischen Bauamt
zu handeln. Sein Vorstand war „der Stadt Baumeister“, ein Mit—
glied des kleineren Rats, also nicht ein Bautechniker von Fach, sondern
ein „ständiger Referent und Kommissarius für den Rat in allen Bau—
sachen.“)) Wie wir schon gelegentlich des Mauerbaues bemerkten, gab
es ehemals, bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts eine ganze Reihe
von fast durchweg aus dem Patriziat zaber nicht nur aus dem engeren
Rat, sondern auch aus den Genannten des größeren Rats gewählten
„Baumeistern“, deren jedem die besondere Leitung einer der vielen
Stadtbauten übertragen war. Aber schon seit 1896 finden wir nun
einen einzigen Baumeister aufgeführt, den bekannten Ulman Stromer.
Von nun an blieb es so und der Ratsherr, der an die Spitze des
städtischen Bauwesens gestellt wurde, vereinigte nun in seiner Hand
sämtliche Geschäfte, die ehemals zu ihrer Erledigung eine Menge von
Ratsdeputierten erfordert hatten. Bald wurde sein Amt ein ständiges,
mit dem auch ein fester Gehalt verbunden war. Der Baumeister hatte
die Aufsicht über alle öffentlichen Bauangelegenheiten der Stadt. Sämt—
liche Ausgaben dafür gingen durch seine Hand. Natürlich hatte er
dem Rat darüber jährlich Rechenschaft abzulegen. Dem Rat blieb
überhaupt die oberste Entscheidung in allen Bausachen. Außerdem
wurde für besonders hervorragende Bauten eine eigene Kommission
) Bgl. Mummenhoff, das Rathaus in Nürnberg. S. 163, überhaupt das
städtische Bauwesen arundlegend erörtert ist.