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noch eine Feiertagsordnung, und einen Catechismus fordert, „das
man einen gemainen ordenlichen Catechismum stellet“ !), sowie eine
Gliederung der Kirchendiener „das etlich zu Visitators oder Super-
attendentes... verordnet würden“, Auch der Gedanke der allg. Kirchen-
ordnung wirkte noch nach, denn „wir allwegen hetten mögen leiden,
das man ein oder zween dapffere verstenndige menner gen Wittenberg
abgefertigt hette, daselbst alle Sechsische Kirchenordnung zu er-
kundigen, auffzuzeichnen, vnd darnach sich darinn zu ersehen, das
man in vnsers gn. herrn Landschafft ein gleiche ordnung, so
vill müglich mit den Sechsischen halten, damit wir‘ doch einerlei
leer mit den Sechsischen hielte, dieweil wir doch einerlei leer mit
jnen seien“, Allein sie hätten früher und auch jetzt unterlassen
„neue Artikel zu der gestellten Ordnung zu setzen“, um nicht zu neuen
Verhandlungen Anlass zu geben, durch welche „die auffrichtung der
Ordnung jun die langen Kisten gespilet würde“, „auff das doch die
Kirchen policey einmal ein kleinen anfang vberkhome“. Hier taucht
zum erstenmal der hernach verwirklichte Gedanke auf, der Kirchen-
ordnung einen Catechismus anzuhängen.
Am 18. Dezember übersandten Statthalter und Räte zu Ans-
bach die Abänderungsvorschläge an den Rat 2). In dem Begleit-
schreiben teilen sie mit, dass der Markgraf, dem Gutachten der Theo-
logen entsprechend, wünsche, die Kirchenordnung möge Luther und
Melanchthon zur Prüfung vorgelegt werden, sie hofften, der Rat
werde nichts dagegen haben. Durch die bisherigen Erfahrungen ge-
witzigt, wandten die Statthalter einen Kniff an, um den Rat zu
grösserer Eile zu veränlassen: sie hätten keine Copie behalten, des-
halb möge der Rat den Entwurf mit den Korrekturen samt seiner
Entgegnung auf diese baldigst zurücksenden, da sie des Markgrafen
Genehmigung zu dem neuen nürnberger „Begriff“ nachsuchen müss-
ten. Am folgenden Tag ging die zurückbehaltene Copie an den
Markgrafen ab?) mit dem Gutachten Brenz’s und “der - anshacher
|
1) Catechismus zu treiben hatte schon Luther in seinem Gutachten
wegen der täglichen Messe verlangt, de Wette IV, S. 308.
2) Schreiben vom Mittwoch nach conceptio Mariae 1531. Tom. IX,
Nr. 16.
8) Donnerstag nach Lueiae. Tom. IX. Nr.17
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